Anfang Oktober 2023 tagte der Ausschuss für Umwelt, Fremdenverkehr, Landwirtschaft und Forsten- in der vorherigen Ausgabe der NN befand sich ein ausführlicher Bericht über die Sitzung.
Der Ausschuss beschloss 8 Raummeter Brennholz pro Nachbarrecht überwiegend im Wald des Ortsteiles zur Verfügung zu stellen.
Die Bestelllisten liegen ab sofort bei den Ortsvorstehern.
Die Berechtigten von Oberaschenbach können ihr Brennholz direkt bei der Gemeindeverwaltung bestellen.
Falls Interesse an Fichtekäferholz im Sommer 2024 besteht, wird gebeten, den Bedarf in Raummetern auf der Bestelliste anzugeben.
Die Nachbarberechtigten werden gebeten, ihre Bestellung bis zum
bei den Ortsvorstehern zu tätigen. Die vor Jahren vom Ausschuss beschlossene Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,50 €/rm wurde vom Ausschuss bereits im vergangenen Jahr gestrichen und ist daher nicht mehr fällig.
Der Ausschuss beschloss darüber hinaus die Abschaffung der Varianten B und C für die Brennholzbestellung- zunächst nur für das Jahr 2024. Dies bedeutet, dass das NB- Holz nur noch in Form von Polterholz zur Verfügung gestellt wird. Die Poltern sollen dann ortsteilweise verlost werden. Fehlende Mengen sollen durch Poltern in anderen Ortsteilen ausgeglichen werden.
Ansonsten wurde vom Ausschuss ebenfalls im Vorjahr die Gebühr für die Aufarbeitung und das Rücken auf 20 €/Raummeter (bisher 15 €) angehoben. Der Holzwert für Polterholz für die über das Nachbarrecht hinaus bereit gestellte Menge wurde auf 35 €/ Raummeter festgesetzt.
Aufgrund des reduzierten Einschlages können Brennholzinteressenten aus dem Gemeindegebiet, die kein Nachbarrecht haben, in diesem Jahre nicht berücksichtigt werden.