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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Hessisches Kegelspiel für das Jahr 2024

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Verbandsversammlung am 27.09.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

771.294 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

771.294 EUR

mit einem Saldo von

0,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,00 EUR

mit einem Saldo von

0,00 EUR

ausgeglichen,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

0,00 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

67.500 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

67.500 EUR

mit einem Saldo von

0,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 EUR

mit einem Saldo von

0,00 EUR

ausgeglichen festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2024 mit 442.470 € erhoben. Sie ist aufgrund § 17 der Verbandssatzung von den Verbandsmitgliedern, fällig in vierteljährlichen Raten zum 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10.2024, wie folgt aufzubringen:

von der Marktgemeinde Burghaun

=

102.165 EUR

von der Konrad-Zuse-Stadt Hünfeld

=

268.890 EUR

von der Gemeinde Nüsttal

=

46.327 EUR

von der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf

=

25.088 EUR

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 27.09.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 100 HGO nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen bzw. die entsprechende über- oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung (brutto) entscheidet im Ergebnis- und Finanzhaushalt der/die

1.

Vorstandsvorsitzende

bis 1.000 EUR

2.

Verbandsvorstand

von 1.001 bis 20.000 EUR

3.

Verbandsversammlung

von 20.001 bis 49.999 EUR

Alle Zustimmungen zu 1. und 2. sind grundsätzlich der Verbandsversammlung spätestens zum Ende des Kalendervierteljahres, das nach dem Tag der Bewilligung beginnt, zur Kenntnis zu geben.

Beschlüsse zu Nr. 3 können, sofern dies aus organisatorischen Gründen nicht im Rahmen des jährlichen Regelsitzungstermins möglich ist, auch im Umlaufverfahren per Email erfolgen.

Der Erlass einer Nachtragssatzung ist auf Grundlage des § 98 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 HGO insbesondere erforderlich bei

a)

Überschreitung der Wertgrenze zu Nr. 3. (ab 50.000 EUR)

b)

Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen.

Die Ausnahmeregelungen gemäß § 98 Abs. 3 HGO bleiben hiervon unberührt.

§ 9

Aufwendungen der Budgets (Kostenträger) werden im Rahmen des § 21 GemHVO grundsätzlich für übertragbar erklärt. Die Entscheidungsbefugnis betreffend der Übertragung von Haushaltsresten obliegt dem Verbandsvorstand.

§ 10

Der Verbandsvorstand wird ermächtigt zu entscheiden, ob veranschlagte Investitionszuschüsse der Mitgliedskommunen angefordert werden oder die Refinanzierung von Investitionen des Zweckverbandes aus überschüssigen liquiden Mitteln, resultierend aus vorhandenen Jahresüberschüssen, erfolgt. Die gesetzlichen Vorgaben betreffend Vorhaltung einer Liquiditätsreserve sind zu beachten.

Hünfeld, den 27.09.2023

Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Hessisches Kegelspiel
gez.
Dieter Hornung
Vorsitzender
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.11. bis 01.12.2023 beim Interkommunalen Finanzwesen, Am Anger 2, Kegelspielhaus, Zimmer 207, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag bis Donnerstag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Hünfeld, 30.10.2023

im Auftrag
gez.
Ingo Rancke
Geschäftsführer