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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 45/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Bericht zur Sitzung der Gemeindevertretung am 04. November 2024

Punkt 1

Hebesatzsatzung Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025

Die Hebesatzsatzung stellt eine wirksame Rechtsgrundlage für den Erlass der Grundsteuerbescheide mit neuen Steuermessbeträgen dar. Diese wurde in der Sitzung ausführlich erläutert.

Die Satzung tritt ab 01.01.2025 in Kraft.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Hebesatzsatzung der Gemeinde Nüsttal mit den Hebesätzen

Grundsteuer A

256 %

Grundsteuer B

173%

Gewerbesteuer

360 %

für das Haushaltsjahr 2025.

Punkt 2

Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025

Die Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2025 wurde in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 21.10.2024 beraten und endgültig beschlossen.

Der vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplans im Ergebnishaushalt unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres sowie des sich daraus ergebenden Saldos, im Finanzhaushalt unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit sowie des sich daraus ergebenden Saldos, des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung), des Gesamtbetrages der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), des Höchstbetrages der Liquiditätskredite, des Stellenplans und der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind. Ein Haushaltssicherungskonzept musste nicht erarbeitet werden.

Mit der Haushaltsrede der Bürgermeisterin gilt der Haushalt 2025 als eingebracht. Dieser soll dann nach Behandlung in den Ausschüssen und in den Ortsbeiräten in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung – voraussichtlich 28. November 2024 - zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Beschlussfassung zu dieser Vorlage in der Sitzung der Gemeindevertretung am 28. November 2024 vorgesehen ist. Zwischenzeitlich erfolgt die Beratung in einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses der Gemeindevertretung sowie in den Ortsbeiräten.“

Punkt 3

Verschiedenes

Bürgermeisterin Marion Frohnapfel informierte über die Versammlung Wasserschutzgebiet Tiefbrunnen Morles am 05.11.2024

Beschluss:

-entfällt-