Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. Nr. 24/2025), hat die Verbandsversammlung am 24.09.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt | ||
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| im ordentlichen Ergebnis | |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 760.624 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 760.624 EUR |
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| mit einem Saldo von | 0,00 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis | |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,00 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,00 EUR |
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| mit einem Saldo von | 0,00 EUR |
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| ausgeglichen, | |
im Finanzhaushalt | ||
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 0,00 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der | |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 57.000 EUR |
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| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 57.000 EUR |
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| mit einem Saldo von | 0,00 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR |
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| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR |
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| mit einem Saldo von | 0,00 EUR |
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| ausgeglichen | |
| festgesetzt. | ||
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2026 mit 440.410 € erhoben. Sie ist aufgrund § 17 der Verbandssatzung von den Verbandsmitgliedern, fällig in vierteljährlichen Raten zum 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10., wie folgt aufzubringen:
| von der Marktgemeinde Burghaun | = | 101.515 EUR |
| von der Konrad-Zuse-Stadt Hünfeld | = | 268.826 EUR |
| von der Gemeinde Nüsttal | = | 45.186 EUR |
| von der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf | = | 24.883 EUR |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 24.09.2025
beschlossene Stellenplan.
§ 8
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 100 HGO nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen bzw. die entsprechende über- oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung (brutto) entscheidet im Ergebnis- und Finanzhaushalt der/die
| 1. | Vorstandsvorsitzende | bis | 1.000 EUR |
| 2. | Verbandsvorstand | von | 1.001 bis 20.000 EUR |
| 3. | Verbandsversammlung | von | 20.001 bis 49.999 EUR |
Alle Zustimmungen zu 1. und 2. sind grundsätzlich der Verbandsversammlung spätestens zum Ende des Kalendervierteljahres, das nach dem Tag der Bewilligung beginnt, zur Kenntnis zu geben.
Beschlüsse zu Nr. 3 können, sofern dies aus organisatorischen Gründen nicht im Rahmen des jährlichen Regelsitzungstermins möglich ist, auch im Umlaufverfahren per Email erfolgen.
Der Erlass einer Nachtragssatzung ist auf Grundlage des § 98 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 HGO insbesondere erforderlich bei
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| a) | Überschreitung der Wertgrenze zu Nr. 3. (ab 50.000 EUR) |
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| b) | Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen. |
Die Ausnahmeregelungen gemäß § 98 Abs. 3 HGO bleiben hiervon unberührt.
§ 9
Aufwendungen der Budgets (Kostenträger) werden im Rahmen des § 21 GemHVO grundsätzlich für übertragbar erklärt. Die Entscheidungsbefugnis betreffend der Übertragung von Haushaltsresten obliegt dem Verbandsvorstand.
§ 10
Der Verbandsvorstand wird ermächtigt zu entscheiden, ob veranschlagte Investitionszuschüsse der Mitgliedskommunen angefordert werden oder die Refinanzierung von Investitionen des Zweckverbandes aus überschüssigen liquiden Mitteln, resultierend aus vorhandenen Jahresüberschüssen, erfolgt. Die gesetzlichen Vorgaben betreffend Vorhaltung einer Liquiditätsreserve sind zu beachten.
Hünfeld, den 24.09.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.11. bis 28.11.2025 beim Interkommunalen Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag bis Donnerstag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
Im Anschluss an die Bekanntmachung wird der Haushaltplan gemäß § 97 (4) HGO bis zum Ende dessen Gültigkeit im Internet auf den Homepages der Mitgliedskommunen des Zweckverbandes veröffentlicht.
Hünfeld, 03.11.2025