| Punkt 1 | Einführung Übernachtungssteuer |
Die Gemeinde Nüsttal hat seit 2011 ihre Aufgaben im Bereich der Tourismusförderung an die Touristische Arbeitsgemeinschaft Hessisches Kegelspiel delegiert, der bislang neben den Nachbarkommunen Stadt Hünfeld, Rasdorf, Burghaun, Eiterfeld, Haunetal auch die Stadt Geisa angehören. Zum 31.12.2023 hat die Stadt Geisa ihre Mitgliedschaft in der Touristischen Arbeitsgemeinschaft gekündigt. Begründet wurde dies im Wesentlichen mit finanziellen Aspekten im Blick auf den Haushaltsausgleich der Stadt. Da schon bislang die Aufwendungen für die touristische Arbeitsgemeinschaft im Wesentlichen durch die Mitgliedsbeiträge der Kommunen gedeckt wurden, bricht damit ein wesentlicher Teil der Finanzierungsgrundlage weg.
Schon seit längerer Zeit haben sich deshalb der Vorstand der Touristischen Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus den Mitgliedskommunen und touristischen Leistungserbringern, mit einer Neustrukturierung der Finanzierung dieser kommunalen Aufgabe befasst. Der Vorschlag, der in intensiven Beratungen entwickelt wurde, zielt auf die Einführung einer Übernachtungssteuer in Höhe von 1 Euro pro Übernachtung ab, die von allen Leistungserbringern mit Beherbergungsangebot von den Gästen erhoben werden soll und von diesen an die Gäste weiterberechnet wird. Das macht es allerdings erforderlich, dass gleichlautend in allen beteiligten Kommunen eine entsprechende Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Gemeindevertretungen beschlossen wird, in der sich die Mitgliedskommunen verpflichten, von Ihren Beherbergungsbetrieben diese Steuer zu erheben. Die erzielten Einnahmen sollten der Touristischen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Gästebetreuung, des Tourismusmarketings und der Entwicklung weiterer touristischer Angebote zur Verfügung gestellt werden. Die Einführung einer solchen Steuer würde bedeuten, dass die Aufwendungen für den Tourismus im Wesentlichen durch die Nutzer der touristischen Angebote selbst, also der Gäste, refinanziert wird. Dies ist mittlerweile in fast allen touristischen Destinationen in Deutschland und dem benachbarten europäischen Ausland Gang und Gäbe und wird von den Gästen in der Regel akzeptiert. Nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes sind auch Geschäftsreisende nicht von einer solchen Steuer auszunehmen, da auch sie entsprechende grundlegende Services der Touristischen Arbeitsgemeinschaft in Anspruch nehmen.
Durch die Einführung dieser Übernachtungssteuer soll sichergestellt werden, dass die erfolgreiche Arbeit der Touristischen Arbeitsgemeinschaft Hessisches Kegelspiel dauerhaft und nachhaltig auf eine solide Grundlage gestellt werden kann. Die Erfolge der interkommunalen Zusammenarbeit und Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Tourismus sind anhand der nachhaltig gestiegenen Übernachtungszahlen und wachsenden Zahl an Tagesgästen ablesbar. Dies ist auch für Gastronomie, Handel und Dienstleistungen von Bedeutung. Ohne die Touristische Arbeitsgemeinschaft müsste jede der Mitgliedskommunen für sich eigene Anstrengungen im Bereich der Tourismusförderung und Gästebetreuung unternehmen, ohne über die entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen zu verfügen.
Bewährt hat sich nach Einschätzung des Vorstandes der Touristischen Arbeitsgemeinschaft die Zusammenarbeit auch im Hinblick darauf, dass sich die Region durch die Summe ihrer Angebote erfolgreich im Wettbewerb um Gäste positionieren kann. Dies wird am Beispiel insbesondere der Rad- und Wandertouristen besonders deutlich. Einem Gast können nur dann attraktive Radwege oder Wanderwege angeboten werden, wenn sie über Stadt- und Gemeindegrenzen hinaus vernetzt sind. Deshalb sind der Fortbestand der Touristischen Arbeitsgemeinschaft und ihre erfolgreiche Arbeit in der Vergangenheit auch in Zukunft unverzichtbar. Die Einnahmen aus dieser Übernachtungssteuer, die Gemeinde Nüsttal kalkuliert mit ca. 3.000 steuerpflichtigen Übernachtungen, sollen der touristische Arbeitsgemeinschaft Hessisches Kegelspiel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Es wird daher empfohlen, solidarisch in allen Mitgliedskommunen der Touristischen Arbeitsgemeinschaft zum 01.01.2024 diese Übernachtungssteuer einzuführen und beigefügte Satzung zu beschließen.
Das von der TAG erstellte Gästeverzeichnis beinhaltet derzeit nur die Mitgliedsbetriebe. Mit Einführung der Übernachtungssteuer sollen alle Betriebe auf der Homepage der TAG veröffentlicht werden. Der Jahresbeitrag der Betriebe, die Mitglied sind, wird auf 30,00 Euro gesenkt. Der Beitrag der Gemeinde Nüsttal senkt sich auf null Euro/Jahr ab. Eine Übergangsregelung für bereits gebuchte Übernachtungen ist nicht vorgesehen, da die Übernachtungssteuer unabhängig vom Buchungsdatum für den Zeitpunkt der Inanspruchnahme fällig wird.
Welcher Mehrwert entsteht für die Anbieter der Übernachtungsmöglichkeiten durch die Einführung der Übernachtungssteuer?
Hier sind unter anderem folgende Maßnahmen denkbar und werden mit den Mitgliedsbetrieben besprochen und anschließend umgesetzt:
| - | Erstellung neuer Rad- und Wanderkarten |
| - | Aufstellung digitaler Informationsterminals |
| - | Intensivierung der Präsentation der TAG auf überregionalen Messen, um die Region des Hessischen Kegelspiels besser sichtbar zu machen. |
| - | Erstellung von Kurzvideos von Mitgliedsbetrieben zur eigenen und Vermarktung durch die TAG |
| - | Bänke entlang von Wander- und Radwegen ergänzen |
Außerdem sind alle Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten aufgerufen, ihr Vorschläge zu unterbreiten.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der vorgelegten Form mit Wirkung zum 01.01.2024“
Punkt 2 | Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 |
Die Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 23.10.2023 beraten und endgültig beschlossen.
Der vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplans im Ergebnishaushalt unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres sowie des sich daraus ergebenden Saldos, im Finanzhaushalt unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit sowie des sich daraus ergebenden Saldos, des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung), des Gesamtbetrages der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), des Höchstbetrages der Liquiditätskredite, des Stellenplans und der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind. Ein Haushaltssicherungskonzept musste nicht erarbeitet werden.
Mit der Haushaltsrede der Bürgermeisterin gilt der Haushalt 2024 als eingebracht. Dieser soll dann nach Behandlung in den Ausschüssen und in den Ortsbeiräten in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung - voraussichtlich 30. November 2023 - zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Beschlussfassung zu dieser Vorlage in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30. November 2023 vorgesehen ist. Zwischenzeitlich erfolgt die Beratung in einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses der Gemeindevertretung sowie in den Ortsbeiräten.“
Punkt 3 | Verschiedenes |
Bürgermeisterin Marion Frohnapfel informierte über die aktuelle Unterbringungs- und Belegungssituation ukrainischer Flüchtlinge in Nüsttal.
Beschluss:
-entfällt-