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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 46/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Informationen zum Schredderplatz

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es sich bei der Einfahrt ca. 100 m vor dem Schredderplatz um Privatgelände handelt. Jegliches Abladen von Abfällen ist hier nicht gestattet. Ebenso darf sich nicht an dort gelagertem Kompost oder anderen Dingen bedient werden, diese sind ebenfalls Privateigentum.

Folgendes darf am Schredderplatz abgeladen werden:

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Sortenreiner Baum- und Strauchschnitt

Dagegen darf nicht abgeladen werden:

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Baumstämme und Wurzeln

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Grünabfälle (Rasen, Moos, Gartenabfälle und Laub)

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Grünabfälle können am Wertstoffhof zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.