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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 46/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Bericht aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05. November 2025

Punkt 1

Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026

Die Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2026 wurde in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 27.10.2025 beraten und endgültig beschlossen.

Der vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplans im Ergebnishaushalt unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres sowie des sich daraus ergebenden Saldos, im Finanzhaushalt unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit sowie des sich daraus ergebenden Saldos, des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung), des Gesamtbetrages der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), des Höchstbetrages der Liquiditätskredite, des Stellenplans und der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind. Ein Haushaltssicherungskonzept musste nicht erarbeitet werden.

Mit der Haushaltsrede der Bürgermeisterin gilt der Haushalt 2026 als eingebracht. Dieser soll dann nach Behandlung in den Ausschüssen und in den Ortsbeiräten in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung – 27. November 2025 - zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Beschlussfassung zu dieser Vorlage in der Sitzung der Gemeindevertretung am 27. November 2025 vorgesehen ist. Zwischenzeitlich erfolgt die Beratung in einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses der Gemeindevertretung sowie in den Ortsbeiräten.“

Punkt 2

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Außerplanmäßige Ausgaben

Anschaffung GWG’s Kindergärten, Bestuhlung Kindergarten Naturhüpfer Silges

Die Bestuhlung im Kindergarten Naturhüpfer Silges ist in die Jahre gekommen. Die Stühle weisen mittlerweile größere Absplitterungen auf, sodass eine Verletzungsgefahr gegeben ist. Im Investitionshaushalt 2025 ist kein Ansatz für Neubeschaffungen bei den Kindergärten vorgesehen.

Gemäß der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Nüsttal bedarf es bei außerplanmäßigen Ausgaben bis 2.500,00 € der Zustimmung der Bürgermeisterin. Die Bürgermeisterin hat die Ausgaben laut Angebotsvergleich in Höhe von 1.926,19 € (Firma Kraft) am 16.09.2025 genehmigt.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.926,19 € für die Neubeschaffung von Stühlen für den Kindergarten Naturhüpfer Silges zur Kenntnis.“

Überplanmäßige Ausgaben

Produkt 424200 Kommunale Bäder, Sachkonto 6900100 Beiträge für gebäudebezogene Versicherungen

Gemeindevorstand beauftragte Angebot zur Umrüstung liegt bei 36.628,87€ brutto.

Die Sparkassen-Versicherung hat den Beitrag der Gebäudeversicherung für das Freibad Gotthards angepasst. Die Anpassung war erforderlich, da die getätigten Investitionen zu einer Wertsteigerung geführt haben.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben bei Produkt 424200 Kommunale Bäder, Sachkonto 6900100, Beiträge für gebäudebezogene Versicherungen in Höhe von 3.983,50 € zur Kenntnis.“

Kostenträger 4242000 Kommunale Bäder, Sachkonto 6030200 Praxis- und Laborbedarf

Die Mittel für das Freibad Gotthards sind erschöpft, es werden weitere 7.000,00 € für laufende Kosten benötigt.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 7.000,00 € für das Budget 4242000 Sportstätten und Bäder, Sachkonto 6030200 Praxis- und Laborbedarf zu Kenntnis.“

Produkt Wasserversorgung, Sachkonto 613900 sonstige weitere Fremdleistung

Auf Grund von mehreren unvorhersehbaren Rohrbrüchen und den damit erforderlichen Fremdleistungen sind die bereitgestellten Mittel erschöpft.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 20.000,00 € für das Produkt 533100 Wasserversorgung, Sachkonto 613900 sonstige weitere Fremdleistung zur Kenntnis.“

Produkt 424200 Schwimmbad Gotthards, Sachkonto 6131000 Entschädigung ehrenamtlich Tätige

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 760,00 € für das Produkt 424200 Schwimmbad Gotthards, Sachkonto 6131000 Entschädigung für ehrenamtlich Tätige, zur Kenntnis.“

Punkt 3

Neukalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2026 - 2028

Gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 KAG ist ein Kalkulationszeitraum von bis zu fünf Jahren zulässig. Die vorliegende Gebührenkalkulation wurde für die Jahre 2026 bis 2028 in Form von Einzeljahreskalkulationen aufgestellt.

Gemäß § 10 Abs. 2 S. 7 KAG sind Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Kalkulationszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden fünf Jahre zwingend auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Gebühren für Abwasser unter der Berücksichtigung der Kostenüberdeckung aus den Jahren 2021-2024

für Schmutzwasser auf 2,35 €/m³,

unter der Berücksichtigung der Kostenüberdeckung aus den Jahren 2021-2024 für Niederschlagswasser auf 0,22 €/m² anrechnungsfähige Grundfläche

die Grundgebühr für Niederschlagswasser auf 0,03 €/m²

die Zählergebühr Q3 2,5 auf 3,00 €/Monat

die Zählergebühr Q10 auf 12 €/Monat

festzusetzen.“

Punkt 4

4. Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nüsttal

Gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 KAG ist ein Kalkulationszeitraum von bis zu fünf Jahren zulässig. Die Firma Allevo hat die Gebühren für die Abwasserbeseitigung für die Jahre 2026-2028 in Form von Einzeljahreskalkulationen aufgestellt.

Über die Höhe des Gebührensatzes hat die Gemeindevertretung als zuständiges Rechtsetzungsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen.

Entscheidungsgrundlage soll hierbei die vorliegende Gebührenkalkulation bilden, aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze hervorgeht.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die 4. Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nüsttal zum 01.01.2026 in der vorliegenden Form.“

Punkt 5

Neukalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2026-2028

Gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 KAG ist ein Kalkulationszeitraum von bis zu fünf Jahren zulässig. Nach Abstimmung mit der Verwaltung wurde die vorliegende Gebührenkalkulation für die Jahre 2026 bis 2028 in Form von Einzeljahreskalkulationen aufgestellt.

Gemäß § 10 Abs. 2 S. 7 KAG sind Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Kalkulationszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden fünf Jahre zwingend auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Verbrauchsgebühr unter der Berücksichtigung der Kostenüberdeckung aus den Jahren 2021-2024 auf 2,11 € brutto, die monatliche Grundgebühr für die Zählergröße Q3 2,5 auf 3,21 € brutto und für die Zählergröße Q3 10 auf 12,84 € brutto festzusetzen.“

Punkt 6

4. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Nüsttal

Gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 KAG ist ein Kalkulationszeitraum von bis zu fünf Jahren zulässig. Die Firma Allevo hat die Gebühren für die Abwasserbeseitigung für die Jahre 2026-2028 in Form von Einzeljahreskalkulationen aufgestellt.

Über die Höhe des Gebührensatzes hat die Gemeindevertretung als zuständiges Rechtsetzungsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen.

Entscheidungsgrundlage soll hierbei die vorliegende Gebührenkalkulation bilden, aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze hervorgeht.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die 4. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Nüsttal zum 01.01.2026 in der vorgelegten Form.“

Punkt 7

Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2026

Die Hebesatzsatzung stellt eine wirksame Rechtsgrundlage dar für den Erlass der Grundsteuerbescheide mit neuen Steuermessbeträge.

Die Satzung tritt ab 01.01.2026 in Kraft.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt mit 8 Stimmen dafür und 3 Stimmen dagegen die Hebesatzsatzung der Gemeinde Nüsttal mit den Hebesätzen

Grundsteuer A 256 %

Grundsteuer B 230 %

Gewerbesteuer 360 %

für das Haushaltsjahr 2026.

Punkt 8

Änderung des Flächennutzungsplans sowie Bebauungsplan „Am Wehr“; Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und der Öffentlichkeit Gemäß § 3 (2) BauGB; Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen mit Zusammenstellung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Eingegangene Stellungnahmen nach formeller Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs, 1 BauGB

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.2 BauGB wurden keine Bürgerstellungnahmen vorgetragen.

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Bedenken wurden im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB seitens der Behörden nicht vorgetragen.

Beschluss:

„(1) Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB vorgetragenen Belange werden zur Kenntnis genommen und abgewogen.

Die Gemeindevertretung stimmt der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros pds, An der Röde 32 in 36137 Großenlüder über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, einstimmig zu. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB eingegangenen Anregungen wurden als Stellungnahmen der Gemeinde Nüsttal einstimmig beschlossen.“

Punkt 9

Flächennutzungsplan-Änderung der Gemeinde Nüsttal im Bereich „Am Wehr“, Ortsteil Mittelaschenbach, Auswertung der im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen sowie Feststellungsbeschluss

I.

Sachverhalt und Begründung

Der Auslegungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nüsttal im Bereich „Am Wehr“ wurde am 05.06.2025 gefasst. Die Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wurde von 18.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 durchgeführt. Die Änderung des Flächennutzungsplans „Am Wehr“ erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Am Wehr“ gem. § 8 (3) BauGB. Planungsziel ist die Änderung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ in eine Wohnbaufläche (W).

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB sind 26 Stellungnahmen eingegangen, darunter 14 mit Hinweisen, Anregungen oder Anmerkungen. Bedenken gegen die Flächennutzungsplan-Änderung „Am Wehr“ wurden nicht vorgetragen.

Die Hinweise und Anregungen sowie Anmerkungen der Träger öffentlicher Belange wurden im Entwurf des Flächennutzungsplanes „Am Wehr“ bzw. Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wehr“ entsprechend berücksichtigt bzw. wurden im Rahmen der textlichen Festsetzungen redaktionell ergänzt. Aus Sicht der Verwaltung ist somit die materielle Planreife erlangt und es kann die Beschlussfassung des Flächennutzungsplans gem. § 6 (6) BauGB erfolgen.

Das Plangebiet umfasst das Grundstück mit der Flurstücks-Nr. 10/3, Flur Nr.18, Gemarkung Mittelaschenbach. Der Geltungsbereich umfasst ca. 8.200 m².

Der Flächennutzungsplan bedarf gemäß § 6 (1) BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde und muss dem Regierungspräsidium Kassel vorgelegt werden.

Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nüsttal für den Bereich „Am Wehr“

Beschluss:

1.

Die während der Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Am Wehr“ vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gegeneinander und untereinander gewertet und abgewogen.

2.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig gem. § 6 (6) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Am Wehr“, im Ortsteil Mittelaschenbach.

Punkt 10

Bebauungsplan „Am Wehr“ der Gemeinde Nüsttal im Bereich Ortsteil Mittelaschenbach, Auswertung der im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen sowie Satzungsbeschluss

I.

Sachverhalt und Begründung

Der Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Wehr“ der Gemeinde Nüsttal wurde am 05.06.2025 gefasst. Die Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wurde von 18.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 durchgeführt. Die Änderung des Flächennutzungsplans „Am Wehr“ erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB. Planungsziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets mit 10 Bauplätzen.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB sind 26 Stellungnahmen eingegangen, darunter 14 mit Hinweisen, Anregungen oder Anmerkungen. Bedenken gegen den Bebauungsplan „Am Wehr“ wurden nicht vorgetragen.

Die Hinweise und Anregungen sowie Anmerkungen der Träger öffentlicher Belange wurden im Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wehr“ entsprechend berücksichtigt bzw. werden im Rahmen der textlichen Festsetzungen redaktionell ergänzt. Aus Sicht der Verwaltung ist somit die materielle Planreife erlangt und es kann die Beschlussfassung des Bebauungsplanes gem. § 10 (1) BauGB als Satzung erfolgen.

Das Plangebiet umfasst das Grundstück mit der Flur-Nr. 18, Flst. Nr. 10/3, Gemarkung Mittelaschenbach. Der Geltungsbereich umfasst ca. 8.200 m².

Beschluss:

1.

Die während der Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Am Wehr“ vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gegeneinander und untereinander gewertet und abgewogen.

2.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig gem. §10 (1) BauGB den Bebauungsplan „Am Wehr“, im Ortsteil Mittelaschenbach als Satzung.

Punkt 11

Verschiedenes

Keine weiteren Punkte

Beschluss:

-entfällt-