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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 49/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Bericht aus der Sitzung der Gemeindevertretung Vom 27. November 2025

v.l.n.r.: Petra Göller- stellv. Schiedsperson, Sandra Hellmuth, Schiedsfrau, Joachim Heß- stellv. Schiedsperson, Bürgermeisterin Marion Frohnapfel

vom 27. November 2025

Punkt 1

Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 incl. Stellenplan und Investitionen für die Jahre 2025 bis 2029

Der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.11.2025 vom Gemeindevorstand eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung wurde den Ortsbeiräten, dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Bauausschuss zur Stellungnahme vorgelegt.

Die entsprechenden Stellungnahmen wurden in der Sitzung vorgetragen.

Gemäß § 1 der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

7.099.391 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

7.209.877 €

mit einem Saldo von

110.486 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

0 €

mit einem Fehlbetrag von

110.486 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstatigkeit auf

193.610 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

874.500 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.747.500 €

mit einem Saldo von

-873.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

167.936 €

mit einem Saldo von

-167.936 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

847.326 €

festgesetzt.

Das Investitionsprogramm ist in der vorliegenden Form festzuschreiben.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Annahme der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 sowie die Investitionen für die Jahre 2025 bis 2029 nach dem vorliegenden Entwurf.“

Punkt 2

Überplanmäßige Ausgaben

Sportanlagen 424100, Sachkonto 6061000

Die Mittel für die Kommunalen Sportstätten sind erschöpft, es werden weitere 300,00 € für laufende Kosten benötigt.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 300,00 € für das Budget 424100 Kommunale Sportstätten, Sachkonto 6061000 Materialaufwand für Gebäude und Außenanlagen zur Kenntnis.“

Friedhofs- und Bestattungswesen 553100

Sachkonto 6061000 Materialaufwand für Gebäude und Außenanlagen

Es müssen neue Gehwegplatten für den Friedhof angeschafft werden. Die Notwendigkeit stand bei der Haushaltsplanung 2025 noch nicht fest, daher wurden hierfür keine Mittel im Budget 553100 Friedhofs- und Bestattungswesen 2025 eingeplant. Es werden hierfür 4.500,00 € benötigt.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 4.500,00 € für das Budget 553100 Friedhofs- und Bestattungswesen, Sachkonto 6061000 Materialaufwand für Gebäude und Außenanlagen zur Kenntnis.“

Kostenträger 537100 Abfallwirtschaft

Sachkonto 6139000 sonstige weitere Fremdleistung

Das Budget Abfallwirtschaft ist ausgeschöpft. Für die Räumung des Grünabfallplatzes werden 2.650,00 € benötigt.

Die Kosten für die Räumung werden vom Zweckverband Abfallsammlung erstattet.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.650,00 € bei Produkt 537100 Abfallwirtschaft, Sachkonto 6139000 sonstige Fremdleistungen zur Kenntnis.“

Land- und Forstwirtschaft 555100,

Sachkonto 6139000 sonstige weitere Fremdleistungen

Auf Grund des erhöhten Holzeinschlags sowie Sturmbruch und der damit erforderlichen Fremdleistungen sind die bereitgestellten Mittel erschöpft.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 8.500,00 € für das Produkt 555100 Land- und Forstwirtschaft, Sachkonto 613900 sonstige weitere Fremdleistung zur Kenntnis.“

Punkt 3

Bedarfsplanung Kinderbetreuung

Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtet, den Bedarf an Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe zu ermitteln. Die Bedarfsplanung soll eine Aussage über das vorhandene Angebot beinhalten, voraussehbare Entwicklungen berücksichtigen und erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Angebots beschreiben. Die Bedarfsplanung wurde mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, d. h. mit der Jugendhilfeplanung beim Landkreis Fulda abgestimmt und fortgeschrieben.

Fazit:

Laut Bedarfsplan besteht zukünftig ein Platzmangel bei den U3 und Ü3 Kindern.

Es finden regelmäßig Gespräche zwischen der Kitaleitung Hofaschenbach, Kigaleitung Silges und der Verwaltung statt. So behalten wir einen Überblick zu bestehender Nachfrage. Grundsätzlich werden Wartelisten geführt bzw. versucht, auf Kindertagesstätten und Tagespflege in anderen Kommunen auszuweichen. Bedarf und Platzangebot werden in stetigem Austausch überprüft. Derzeit kann kein Bedarfsüberhang festgestellt werden. Angefragte Plätze sind entsprechend vergeben und gedeckt. Außerdem haben wir seit diesem Jahr eine weitere Kindertagespflegeperson U3, deren Plätze (5 Stück) bereits belegt sind.

Die Bedarfsplanung wurde zur Prüfung bereits an die Jugendhilfeplanung gesendet und wir haben folgende Rückmeldung erhalten:

„Wir bestätigen, dass die vorgelegten Planungen im Wesentlichen nachvollziehbar und schlüssig sind. Die prognostizierten Bedarfszahlen erscheinen auf Grundlage der demografischen Entwicklung, der Betreuungsquoten sowie der geplanten Ausbaumaßnahmen plausibel“

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt, die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für die Gemeinde Nüsttal in der vorliegenden Form.“

Punkt 4

Neuwahl der Schiedsperson und stellvertretenden Schiedspersonen

Die Amtszeit der bisherigen Schiedspersonen Petra Beier und Sandra Hellmuth endete zum 17.06.2025. Petra Beier steht als Schiedsfrau nicht mehr zur Verfügung. Gemäß § 4 Abs. 1 HSchAG werden Schiedspersonen und ihre Stellvertretungen von der Gemeindevertretung gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch die Leitung des Amtsgerichts.

Die öffentliche Bekanntmachung der Neuwahl erfolgte in der 41. KW mit der Aufforderung, sich für das Amt zu bewerben.

Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 24.10.2025 gingen 3 Bewerbungen ein- Sandra Hellmuth für die Position der Schiedsfrau, sowie Joachim Heß und Petra Göller für die Position der stellvertretenden Schiedsperson.

Nach Eingang der Bewerbungen wurde die Stellungnahme des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. eingeholt. Es gab keinerlei Bedenken.

Vorschlag Besetzung der Positionen:

Schiedsperson Sandra Hellmuth

Stellvertretende Schiedspersonen Joachim Heß und Petra Göller

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Die Gewählten wurden anschließend gebeten, die Wahl anzunehmen. Die Bestätigung durch die Leitung des zuständigen Amtsgerichts Hünfeld erfolgt anschließend.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung wählt Sandra Hellmuth zur Schiedsperson und Joachim Heß sowie Petra Göller zu stellvertretenden Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Nüsttal.“

Punkt 5

Verschiedenes

  • Bgm Marion Frohnapfel informierte über die Förderung Gigabit-Ausbau, Breitbandausbau im LK Fulda, Ausbaugebiet 6 und 7 für Nüsttal
Beschluss:

-entfällt-