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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Beschlusses und der Genehmigung eines Flächennutzungsplans zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Wehr“ im Ortsteil Mittelaschenbach

Ortsteil Mittelaschenbach

Bekanntmachung

Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Nüsttal

am 05.11.2025

zum Flächennutzungsplan nach § 6 Abs. 5 BauGB und

Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nüsttal hat mit Beschluss vom 05.11.2025 den Flächennutzungsplan in der Fassung vom 08.10.2025 beschlossen. Die Begründung zum Flächennutzungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden gebilligt. Das Regierungspräsidium Kassel hat den Flächennutzungsplan am 22.12.2025 mit Aktenzeichen 0030-21-061a10.02.19-00003#2025-00001 genehmigt.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange im Rathaus Nüsttal, Zimmer Bürgerbüro, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Nüsttal, 30.01.2026

Ort, Datum

Marion Frohnapfel
Bürgermeisterin
(Dienstsiegel)

Korrektur der Bekanntmachung des Inkrafttretens über die Bebauungsplansatzung „Am Wehr“, Ortsteil Mittelaschenbach

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nüsttal hat am 05.11.2025 die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gewertet und den Bebauungsplan „Am Wehr“ in der Gemarkung Nüsttal, Flur 18, Flst. Nr. 10/3, bestehend aus der Plankarte und dem Textteil als Satzung gemäß § 10 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 HBO als Gestaltungssatzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht wurden gebilligt. Dies wurde am 21.11.2025 fälschlicherweise ohne die Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch das Regierungspräsidium Kassel veröffentlicht. Diese Veröffentlichung wird hiermit aufgehoben. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nüsttal „Am Wehr“ wurde inzwischen durch das Regierungspräsidium Kassel genehmigt.

Mit dieser erneuten Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Am Wehr“ in der Gemarkung Nüsttal, Flur 18, in Kraft.

Das Planungsgebiet erstreckt sich auf das in der Plankarte dargestellte Flurstück Nr. 10/3 und weist ein „Allgemeines Wohngebiet“ aus.

Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 im Rathaus Nüsttal, Bürgerbüro, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Öffnungszeiten:

Montag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr

Dienstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Freitag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblichen Feiertag fällt.

Ferner ist der Bebauungsplan auf der Homepage der Gemeinde Nüsttal unter www.nuesttal.de unter der Rubrik Bauen & Wirtschaft einsehbar.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Nüsttal geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nüsttal, den 13.01.2026

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Nüsttal
Marion Frohnapfel
Bürgermeisterin