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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Zahlungsverpflichtungen 2025

Festsetzungen/Zahlungsverpflichtungen 2025 betreffend

  • Hundesteuer
  • Mieten und Pachten

Die Hundesteuer der Gemeinde Nüsttal wird hiermit gemäß der aktuell gültigen Hundesteuersatzung vom 15.11.2011 für das Kalenderjahr 2025 festgesetzt. Die Steuer-Sätze des Vorjahres gelten unverändert weiter.

Die Hundesteuern für das Kalenderjahr 2025 werden mit den in dem zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzten Jahresbeträgen jeweils zum 15.08.2025 in einer Summe fällig.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Festsetzung hat für die Steuerschuldner die gleiche Rechtswirkung, wie ein am Tag der Veröffentlichung bekanntgegebener, schriftlicher Bescheid.

Bei geänderten Hundesteuersätzen erhalten die betreffenden Zahlungspflichtigen einen Bescheid, aus dem sich die Höhe und Fälligkeiten der neuen Zahlungsverpflichtungen ergeben.

Soweit vor dieser Bekanntmachung bereits Bescheide für das Kalenderjahr 2025 erteilt wurden, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten.

Auf die Verpflichtung zur Zahlung von Mieten und Pachtzinsen für gemietete oder gepachtete gemeindliche Grundstücke im Kalenderjahr 2025, entsprechend der einzelvertraglichen Regelungen, wird hiermit hingewiesen.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß § 6a Hessisches Kommunalabgabengesetz (KAG).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Widerspruch bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Nüsttal, Schulstraße 19, 36167 Nüsttal, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Nüsttal, 13.12.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Nüsttal
gez.
Frohnapfel
Bürgermeisterin