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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzungen/Zahlungsverpflichtungen 2026 betreffend

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Hundesteuer

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Mieten und Pachten

Die Hundesteuer der Gemeinde Nüsttal wird hiermit gemäß der aktuell gültigen Hundesteuersatzung vom 15.11.2011 für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt. Die Steuersätze des Vorjahres gelten unverändert weiter.

Die Hundesteuern für das Kalenderjahr 2026 werden mit den in dem zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzten Jahresbeträgen jeweils zum 15.08.2026 in einer Summe fällig.

Bei geänderten Hundesteuersätzen erhalten die betreffenden Zahlungspflichtigen einen Bescheid, aus dem sich die Höhe und Fälligkeiten der neuen Zahlungsverpflichtungen ergeben.

Auf die Verpflichtung zur Zahlung von Mieten und Pachtzinsen für gemietete oder gepachtete gemeindliche Grundstücke im Kalenderjahr 2026, entsprechend der einzelvertraglichen Regelungen, wird hiermit hingewiesen.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Festsetzung hat für die Steuerschuldner die gleiche Rechtswirkung, wie ein am Tag der Veröffentlichung bekanntgegebener, schriftlicher Bescheid.

Soweit vor dieser Bekanntmachung bereits Bescheide für das Kalenderjahr 2026 erteilt wurden, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß § 6a Hessisches Kommunalabgabengesetz (KAG).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Nüsttal, Schulstraße 19, 36167 Nüsttal, eingelegt werden.

Nüsttal, 19.12.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Nüsttal
gez.
Marion Frohnapfel
Bürgermeisterin