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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Am Wehr“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nüsttal im Ortsteil Mittelaschenbach

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nüsttal hat in ihrer Sitzung am 30.09.2024 den Beschluss zur Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung eines Bebauungsplans „Am Wehr“ im Ortsteil Mittelaschenbach gemäß § 2 (1) BauGB gefasst. Der Geltungsbereich umfasst ca. 8.200 m² und umfasst das Flurstück Nr. 10/3, Flur 18, Gemarkung Mittelaschenbach.

Planungsziel ist die Änderung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ in eine Wohnbaufläche (W) bzw. Allgemeines Wohngebiet (WA). Der räumliche Geltungsbereich 1 kann der abgebildeten Karte entnommen werden.

Der Vorentwurf des Bauleitplanes einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von

Montag, den 17.02.2025 bis einschließlich Dienstag, den 18.03.2025

Im Rathaus der Gemeindeverwaltung Nüsttal, Schulstraße 19, 36167 Nüsttal, während folgender Dienststunden aus:

Montag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr

Dienstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Freitag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblichen Feiertag fällt.

Die Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgt gemäß den Regelungen des § 4 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) auf elektronischem Wege durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Nüsttal (www.nuesttal.de, Rubrik „Rathaus - Amtliche Bekanntmachungen“).

Anregungen zum Entwurf können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Nüsttal, Schulstraße 19, 36167 Nüsttal, oder auch per Email (gemeinde@nuesttal.de) vorgebracht werden.

Der naturschutzrechtliche Ausgleich des Eingriffs erfolgt gemäß den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda innerhalb des Teilgeltungsbereichs 2 als Maßnahme zur Entwicklung einer intensiv genutzten landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche auf den Flst. Nr. 3 und 4, Flur 24, Gemarkung Morles.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro Dagmar Sippel, Großenlüder, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Diese öffentliche Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Nüsttal unter https://www.nuesttal.de/rathaus/aktuelles/.de nachzulesen.

Nüsttal, den, 11.02.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Nüsttal
Marion Frohnapfel
Bürgermeisterin