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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 7/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Briefwahl für die Kommunalwahlen am 15.03.2026 beantragen

Am 15. März 2026 finden in Hessen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. In Nüsttal werden dabei folgende Gremien neu gewählt:

  • Gemeindevertretung
  • Acht Ortsbeiräte
  • Kreistag

Alle Wahlberechtigten, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben und somit ihre Stimme bequem von zu Hause aus geben.

Briefwahlunterlagen können online über die Homepage- Rathaus, Wahlen, Kommunalwahl 2026 (OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein), per Mail, postalisch mit der Wahlbenachrichtigung oder persönlich beantragt werden. Für die bevorstehenden Wahlen können Sie bis zum 10. März Briefwahlunterlagen online, auf dem Postweg oder per E-Mail beantragen. Durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist dies noch bis zum 13. März, 13:00 Uhr, möglich. Die Gemeinde Nüsttal kann jedoch keine Garantie für mögliche Postlaufzeiten geben. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko! Die von Ihnen zurückgegebenen Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 15. März 2026, 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Nüsttal (Schulstraße 19, 36167 Nüsttal) eingegangen sein. Bei späterem Eingang können die Wahlbriefe bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden.