vom 09.11.2022
Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Böbingen vom 09. November 2022 liegt gemäß § 5 Abs. 6 der Jagdgenossenschaftssatzung 2 Wochen lang in der Zeit vom 05. Januar 2023 bis einschließlich 19. Januar 2023, zu den üblichen Öffnungszeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 128, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen öffentlich aus.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Einsprüche nur innerhalb dieser 2-Wochenfrist möglich sind und die Beschlüsse mit Ablauf der Frist festgestellt gelten, wenn bis dahin keine Einsprüche erhoben werden.