Seit Dienstag, dem 2. Januar, können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Dies ist der 30. April 2024.
Die oben genannte Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2024 gepflanzt werden sollen. Folgende Maßnahmen können beantragt werden:
| • | Pflanzung von Halb- und Hochstammreben: Block 20 (Maßnahmen 21 bis 26) |
| • | Rebsortenwechsel: Block 30 (Maßnahmen 31 bis 56) |
| • | Bodenordnung: Block 40 (Maßnahmen 41 bis 46) |
| • | Handarbeitsmauersteillagen: Maßnahme 51 |
| • | Querterrassierung: Maßnahme 53 |
| Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen im Jahr 2024 lauten: | |
| • | Maßnahmen 21, 31 und 41: 7500 Euro/Hektar(Flachlagen) |
| • | Maßnahmen 26, 36 und 46: 10.000 Euro/Hektar (Flachlagen) |
| • | Maßnahmen 22, 32 und 42: 19.000 Euro/Hektar (Steillagen) |
| • | Maßnahmen 24, 34 und 44: 21.000 Euro/Hektar (Steilst- und Terrassenlagen) |
| • | Maßnahmen 23, 33 und 43: 7500 Euro/Hektar (extensive Anlagen) |
| • | Maßnahmen 25, 35 und 45: 6000 Euro/Hektar (Nutzung gebrauchtes Material) |
| • | Maßnahme 51: 32.000 Euro/Hektar (Handarbeitsmauersteillagen) |
| • | Maßnahme 53: 24.000 Euro/Hektar (Neuanlage von Querterrassen) |
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Webseite der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße unter www.suedliche-weinstrasse.de/rebpflanzungen2024 die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit.
Weitere Informationen und Auskünfte gibt Thorsten Schultz, Referat Landwirtschaft und Weinbau: Telefon 06341 940 371, Fax 06341 940 7 371, E-Mail: Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Rundum erneuert zeigt sich die Webseite der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße. Unter der bekannten Adresse www.suedliche-weinstrasse.de finden Bürgerinnen und Bürger seit Kurzem alle wichtigen Informationen und Neuigkeiten aus der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in neuem Gewand. Die neue Seite zeigt sich nun in modernem Design, das auf den stetig wachsenden Anteil an mobilen Zugriffen mit Smartphone oder Tablet ausgelegt ist.
Neben der Internetseite www.suedliche-weinstrasse.de ist die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße im Netz übrigens auch bei Facebook, Youtube und Instagram vertreten. Seit mehreren Jahren macht zudem die „SÜW-WertstoffApp“ alle Daten für Müllabfuhr und Co. in einer hilfreichen App verfügbar.
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
In der kalten Jahreszeit können Frost, Eis und Schnee die Leerung von Abfallgefäßen, insbesondere von Biotonnen, erschweren. Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft (EWW) des Landkreises Südliche Weinstraße rät zu entsprechenden Maßnahmen, damit eine reibungslose Abfuhr auch im Winter möglich ist.
Denn oftmals führen festgefrorene Abfälle dazu, dass die Tonnen nicht vollständig entleert werden. In den meisten Fällen sind es feuchte Bioabfälle, die direkt in die Tonne gegeben wurden und an den Wänden anhaften. Um dieses Problem zu verringern, sollte der Boden der Biotonne vorsorglich mit zerknülltem Zeitungspapier oder einem Karton ausgelegt werden, zudem sollten die Bioabfälle in Zeitungspapier eingewickelt werden.
Feuchte Bioabfälle mit grobem Strukturmaterial, wie etwa Heckenschnitt, zu mischen, empfiehlt der EWW ebenfalls. Bioabfälle am besten stets locker in die Tonne einfüllen und nicht verdichten.
Wettergeschützte Standplätze oder das Nutzen der Abwärme von Gebäuden tragen ebenfalls dazu bei, dass die Bioabfälle im Gefäß möglichst nicht festfrieren.
Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft weist zudem darauf hin: Es ist aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, dass Mitarbeiter des beauftragten Entsorgungsunternehmens angefrorene Abfälle manuell lockern. Abfallgefäße, die wegen festgefrorenen Inhalts nicht oder nicht vollständig geleert werden konnten, werden beim nächsten planmäßigen Abholtermin wieder entleert.
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße