Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl. S. 40) wird für die Ortsgemeinde Burrweiler folgende Rechtsverordnung erlassen:
Für die Ortsgemeinde Burrweiler wird am 19.03.2023 ein Marktsonntag festgesetzt.
An Marktsonntagen können auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Burrweiler in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf Antrag privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs.2 LMAMG, sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
An allen Adventssonntagen können auf Antrag Weihnachtsmärkte, die die Voraussetzungen der §§ 6 und 11 Abs. 1 S 1 LMAMG erfüllen, durchgeführt werden, sofern die Weihnachtsmärkte nach Organisation und Warenangebot der Brauchtumspflege und Tradition dienen.
Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.