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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Rechtsverordnung nach § 12 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte Rheinland-Pfalz über die Festlegung von Marktsonntagen in der Stadt Edenkoben

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl. S. 40) wird für die Stadt Edenkoben folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Für die Stadt Edenkoben wird am 16.04.2023 ein Marktsonntag festgesetzt.

§ 2

An Marktsonntagen können auf dem Gebiet der Stadt Edenkoben in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf Antrag privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs.2 LMAMG, sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

§ 3

An allen Adventssonntagen können auf Antrag Weihnachtsmärkte, die die Voraussetzungen der §§ 6 und 11 Abs. 1 S 1 LMAMG erfüllen, durchgeführt werden, sofern die Weihnachtsmärkte nach Organisation und Warenangebot der Brauchtumspflege und Tradition dienen.

§ 4

Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

§ 5

Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Edenkoben, den 07.03.2023
In Vertretung
Eberhard Frankmann, Erster Beigeordneter