Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 31.01.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
Bei der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Verbandsgemeinderats sind 36 Ratsmitglieder zu wählen.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Verbandsgemeinderats dürfen höchstens 72 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Verbandsgemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 120 zum Verbandsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Verbandsgemeinderats sind bei dem Wahlleiter, Herrn Bürgermeister Daniel Salm, Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 23, Zimmer 210/212, 67480 Edenkoben einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,
ab.