Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 31.01.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Stadtrats in Stadt Edenkoben sind 22 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Stadtrats dürfen höchstens 44 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Stadtrats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 50 zum Stadtrat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
III.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats sind bei dem Wahlleiter für die Stadtratswahl, Herrn Stadtbürgermeister Ludwig Lintz, Weinstraße 86, 67480 Edenkoben oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 23, Zimmer 210/212, 67480 Edenkoben einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters sind bei der Wahlleiterin für die Wahl zur Stadtbürgermeisterin/zum Stadtbürgermeister, Frau Erste Beigeordnete Helga Vogelgesang, Weinstraße 86, 67480 Edenkoben oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 23, Zimmer 210/212, 67480 Edenkoben einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr, ab.