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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Wahlleiter

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 31.01.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Flemlingen sind 8 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 16 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Aufgrund der Einwohnerzahl der Gemeinde Kleinfischlingen bedürfen Wahlvorschläge keiner Unterstützungsunterschriften, § 16 Abs. 2 KWG.

III.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei dem Wahlleiter für die Gemeinderatswahl, Herrn Ortsbürgermeister Peter Henrich, Hauptstraße 13, 76835 Flemlingen oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 23, Zimmer 210/212, 67480 Edenkoben einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl zur Ortsbürgermeister/zum Ortsbürgermeister, Herrn Erster Beigeordneter Georg Minges, Bachstraße 16, 76835 Flemlingen oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 23, Zimmer 210/212, 67480 Edenkoben einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,

ab.

Flemlingen, den 04.03.2024
gez. Peter Henrich
Ortsbürgermeister, zugleich Wahlleiter Gemeinderat
gez. Georg Minges
Erster Beigeordneter, zugleich Wahlleiter Wahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister