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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Wahlleiter über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 31.01.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Burrweiler sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei dem Wahlleiter für die Gemeinderatswahl, Herrn Ortsbürgermeister Christian Weber, Hirtenstraße 5, 76835 Burrweiler oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 23, Zimmer 210/212, 67480 Edenkoben einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl zur Ortsbürgermeister/zum Ortsbürgermeister, Herrn Erster Beigeordneter Wolfgang Lembach, Am Pfarrgarten 23, 76835 Burrweiler oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 23, Zimmer 210/212, 67480 Edenkoben einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,

ab.

Burrweiler, den 04.03.2024
gez. Christian Weber
Ortsbürgermeister, zugleich Wahlleiter Gemeinderat
gez. Wolfgang Lembach
Erster Beigeordneter, zugleich Wahlleiter Wahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister