Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Freimersheim vom 12. Februar 2025 liegt gemäß § 5 Abs. 6 der Jagdgenossenschaftssatzung 2 Wochen lang in der Zeit vom 07. März 2025 bis einschließlich 20. März 2025 zu den üblichen Öffnungszeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 128, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen öffentlich aus.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Einsprüche nur innerhalb dieser 2-Wochenfrist möglich sind und die Beschlüsse mit Ablauf der Frist festgestellt gelten, wenn bis dahin keine Einsprüche erhoben werden.