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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
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Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen sowie Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben hat den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Ortsgemeinde Böbingen erstellt und am 05. März 2026 dem Gemeinderat zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab 06. März 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, Zimmer 128, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat am 24. März 2026 zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Böbingen haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 06. März 2026 bis einschließlich 19. März 2026 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen ist ab 06. März 2026 auch auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben https://www.vg-edenkoben.de/service/offenlage/ oder direkt über QR Code einsehbar.

Böbingen, 05. März 2026
gez. Stefan Werner, Ortsbürgermeister