Lageplan zur Widmung Rechts der Speyerer Straße
Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben erlässt als zuständige Behörde namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Altdorf folgende
Widmungsverfügung.
Die nachfolgenden Verkehrsflächen werden gem. § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 des Landesstraßengesetzes (LStrG) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch § 84 des Gesetzes vom 07.12.2022 (GVBl. S. 413), als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Ziffer 3 LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
a) als Gemeindestraße
b) als Fußweg
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
Die Widmung erfolgt mit sofortiger Wirkung; die Verkehrsübergabe ist bereits erfolgt.
Die Widmungsunterlagen können während der Dienstzeiten
Montag – Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Zimmer 126, Poststraße 23, 67480 Edenkoben eingesehen werden.
Der Fachbereich 2 – Finanzen – bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Frau Gauweiler-Herz, (06323) 959-246 oder simone.gauweiler-herz@vg-edenkoben.de.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden.
Der Lageplan zur Widmung findet sich auf Seite......