Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Breitenweg 71, Abteilung Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung,
Telefon: 06321/671-0, Telefax: 06321/671-1250,
Internet: www.dlr.rlp.de,
67435 Neustadt a. d. Wstr., 06.03.2026
Flurbereinigung Kirrweiler VII, Aktenzeichen: 41256-HA10.2.
Hinweis: Eine Pflicht zur Teilnahme an u.a. Terminen besteht nicht.
I. Bekanntgabetermin
Im Flurbereinigungsverfahren Kirrweiler VII Landkreis Südliche Weinstraße wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung,
am Montag, dem 20.04.2026
vormittags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
im Foyer des Dorfgemeinschaftshauses Edelhof,
Kirchstraße 20, 67489 Kirrweiler
bekannt gegeben.
Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (im folgenden kurz „DLR“ genannt) werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.
Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu.
II. Anhörungstermin
Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf
Dienstag, den 21.04.2026, vormittags um 09.00 Uhr
ebenfalls im Foyer des Dorfgemeinschaftshauses Edelhof,
Kirchstraße 20, 67489 Kirrweiler
Die Beteiligten werden hiermit geladen als
1) Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,
2) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,
3) Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet wegen der Neuvermarkung der Grenzen gemäß § 56 FlurbG.
Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach dem Anhörungstermin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche werden in eine Niederschrift aufgenommen.
Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen vor dem Anhörungstermin sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.
Beteiligte, die keine Widersprüche beabsichtigen, brauchen die Anhörung nicht wahrzunehmen.
Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.
Vollmachtsvordrucke können beim DLR angefordert werden.
Die Vollmachtsvordrucke stehen auch im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/41256 unter Nr. 10 Formulare und Merkblätter zum Download bereit.
Der Vollmachtgeber muss seine Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG und § 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz in seiner derzeit gültigen Fassung kosten- und gebührenfrei.
Ansprechpartner für das Verfahren:
Projektleitung Claudia Merkel
Tel. 06321/671-1101,
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung Markus Blankart
Tel. 06321/671-1164,
Sachgebietsleitung Verwaltung Bianka Litzel
Tel. 06321/671-1107
Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter „www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/DLR-Rheinpfalz/V41256“ zu finden