Ab dem 1. April 2025 tritt in Rheinland-Pfalz die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) für öffentliche Aufträge und Konzessionen in Kraft. Im Gegensatz zum Geschäftsverkehr in der freien Wirtschaft greift bei der Rechnungstellung an Behörden der Stichtag 1. April 2025. Das wirkt sich zum einen auf die ansonsten geltenden Fristen aus und zum anderen auf den Einreichungsweg der E-Rechnung.
„Die Einführung der E-Rechnung ist ein bedeutender Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung. Mit den frühzeitigen Maßnahmen möchten wir nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch eine effiziente und transparente Rechnungsbearbeitung gewährleisten“, so Martin Hagelstein, Leiter der Informationstechnik und Michaela Wappler-Dorst, die Digitalisierungsbeauftragte der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben.
Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, hat die Verbandsgemeinde Edenkoben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend geschult. Schulungen für die Lieferanten stehen an. Ziel ist es, alle Beteiligte mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen, Fehlerquellen zu minimieren und den digitalen Rechnungsaustausch effizient zu gestalten. Darüber hinaus wurden über 400 Lieferanten per E-Mail über die Neuerungen informiert. Mit diesem proaktiven Ansatz nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben eine Vorreiterrolle ein und setzt ein starkes Signal für die digitale Transformation im öffentlichen Sektor.
Während im Geschäftsverkehr E-Rechnungen im X-Standard einfach per Email verschickt werden können, müssen diese an Behörden über den zentralen Rechnungseingang Rheinland-Pfalz eingereicht werden. Dies kann nach vorheriger Registrierung mittels Elster-Unternehmenskonto auch per Email an ZRE-rlp@poststelle.rlp.de erfolgen. Die Rechnung kann auch beim zentralen Rechnungseingang Rheinland-Pfalz hochgeladen oder in ein Webformular eingetragen werden. In beiden Fällen ist eine vorherige Registrierung notwendig.
Ein entscheidender Unterschied zur neuen B2B-Regelung nach § 14 Absatz 1 Satz 3 UStG ist, dass sich die rheinland-pfälzische E-Rechnungsverordnung ausschließlich auf den öffentlichen Sektor bezieht und damit insbesondere Kommunen, Landesbehörden und sonstige öffentliche Auftraggeber betrifft. Während sich die bundesweite B2B-E-Rechnungspflicht auf Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen konzentriert, legt die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz den Fokus auf eine einheitliche, digitale Rechnungsabwicklung mit der öffentlichen Verwaltung. Dies dient der Effizienzsteigerung und Digitalisierung des Verwaltungsprozesses.
Grundvoraussetzung ist die Leitweg-ID, welche die Rechnung eindeutig an den Rechnungsempfänger adressiert. Im Falle der Verbandsgemeinde Edenkoben lautet diese 073375003000-001-25.
Mehr Informationen zur E-Rechnung in der Verbandsgemeinde Edenkoben unter www.meine-vg.de
Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits mit dem E-Rechnungs-Gesetz (ERechGRP) vom 3. Juni 2020 eine eigenständige gesetzliche Grundlage zur Einführung der elektronischen Rechnung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen. Mit der am 10. Januar 2024 verkündeten E-Rechnungsverordnung (ERechVORP) geht die Verpflichtung der elektronischen Rechnungsstellung einher.
Text und Bild: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben