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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 13/2026
Seite 3
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Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

 

Seit 27. September 2025 gilt das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz. Das bisher gültige Bestattungsrecht aus dem 1983 wurde modernisiert. Und dabei wurde der bisherige, sogenannte Friedhofszwang teilweise aufgehoben und viel mehr individuelle Bestattungsformen ermöglicht. Anfang des Jahres hat eine sogenannte Durchführungsverordnung die neuen Möglichkeiten wie auch die damit einhergehenden Voraussetzungen der Bestattungen konkretisiert.

Die neuen Möglichkeiten kurz genannt im Überblick:

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Die Urnen können im privaten Bereich, etwa zu Hause, aufbewahrt werden.

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Die Asche der Verstorbenen können außerhalb von Friedhöfen, etwa im eigenen Garten, beigesetzt oder auch verstreut werden.

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Alternative Bestattungsformen, wie Tuchbestattungen, sind möglich.

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Teile der Asche darf zu Erinnerungsstücken, etwa zu Diamanten oder Schmuck, verarbeitet werden.

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Abschied nehmen vom Verstorbenen im offenen Sarg ist möglich.

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Sternenkinder (totgeborene Kinder) können nun bestattet werden.

Zu beachten bei den neuen Bestattungsformen:

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Die neuen Bestattungsformen gelten für Verstorbene, die ihren letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz hatten.

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Die Verstorbenen müssen zu Lebzeiten die gewünschte, neue Bestattungsform schriftlich verfügen, mittels einer sogenannten Totenfürsorgeverfügung.

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Die gewählte Bestattung erfolgt weiterhin über ein Bestattungsunternehmen.

In den kommenden Amtsblatt-Ausgaben möchten wir die neuen Möglichkeiten im Einzelnen genauer unter die Lupe nehmen und Ihnen auch aufzeigen, was Sie dabei unbedingt beachten müssen.

Fragen zum neuen Bestattungsgesetz kann Ihnen Lisa-Marie Rieth unter lisa-marie.rieth@vg-edenkoben.de beantworten.

Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben