Die Aufbaugemeinschaft Rhodt läd hiermit alle Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung am Montag, den 27. April 2026 um 18.30 Uhr in den Durlacher Hof, Weinstraße 44, in Rhodt ein. Um den rechtzeitigen Versammlungsbeginn zu ermöglichen, erfolgt die Stimmerfassung bereits ab 18:00 Uhr.
Tagesordnung
| 1) | Eröffnung der Mitgliederversammlung |
| 2) | Vorstellung einer aktualisierten Fassung der Satzung |
| 3) | Wahl des Vorstandes |
| 4) | Vorstellung eines Entwurfes zur Aufbauplanung |
| 5) | Verschiedenes |
Aufbaugebiet
Das Aufbaugebiet (§ 11 Abs. 2 S. 2WAG) der Aufbaugemeinschaft Rhodt umfasst die gesamte Weinbergsfläche der Gemarkung Rhodt.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigte Mitglieder der Aufbaugemeinschaft sind die Eigentümer von Rebflächen im Aufbaugebiet, sowie die Inhaber von dinglichen oder persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung dieser Weinberge berechtigen und deren Nutzung sie tatsächlich ausüben (vgl. § 11 Abs. 2 S. 1WAG).
Jedes Mitglied erhält die in der Satzung festgelegte Anzahl von Stimmen. Sie richtet sich nach der Rebfläche, die ein Mitglied im Aufbaugebiet der Aufbaugemeinschaft besitzt oder bewirtschaftet. Für ein Grundstück kann ein Stimmrecht nur einmal ausgeübt werden. Bei Pachtverhältnissen kann daher je nach Vereinbarung entweder der Pächter, oder der Verpächter das Stimmrecht ausüben.
Vollmacht
Jedes Mitglied kann sich durch seinen Ehepartner, einen Verwandten gerader Linie, oder eine Person, die im ständigen Dienst des Vertretenen steht, vertreten lassen, sofern diese Personen persönlich bekannt sind. Andernfalls ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Anwesende Mitglieder können ihr Stimmrecht oder ihre Stimmen nicht auf andere Personen übertragen (§ 10 der Satzung).
Flächennachweis
Nur Personen, die ihre Fläche in geeigneter Form nachweisen können, sind berechtigt, an den Abstimmungen teilzunehmen. Eigentümer, die ihre Fläche nicht selbst bewirtschaften, können dies z.B. durch einen Kataster- oder Grundbuchauszug nachweisen. Bewirtschafter legen die Änderungsmeldung zur aktuellen EU-Weinbaukartei vor.
Wichtige Hinweise
Die Mitglieder sollen vor Beginn der Versammlung (s. Beginn Stimmerfassung) ihren gesamten Weinbergsbesitz im Aufbaugebiet bei der Registrierung im Versammlungslokal angeben. Dadurch kann die Abstimmung gemäß § 11 der Satzung flächenmäßig durchgeführt werden.
Um eine zügige Registrierung zu gewährleisten, werden die Mitglieder daher dringend gebeten, eine Aufstellung nach Plan-Nr. und Größe sowie Addition ihrer im Aufbaugebiet gelegenen Flächen im Vorfeld zur Versammlung anzufertigen und auch auf das korrekte Ausfüllen und Addieren der Flächen auf den Vertretungsvollmachten zu achten. Verschiedene Vollmachten dürfen nicht zusammengezählt werden.
Die neue Mustersatzung (s. Tagesordnungspunkt 2) liegt zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 30.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, Zimmer 211 aus.