Gemäß § 25 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Böbingen sind die Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und Instandhalten von Grabstätten verantwortlich. Da diese Verantwortlichen nicht zu ermitteln sind, ergeht auf diesem Wege die Aufforderung, sich bei der Friedhofsverwaltung der Ortsgemeinde Böbingen oder der Verbandgemeinde Edenkoben innerhalb von einem Monat, vom Tage dieser Veröffentlichung gerechnet, zu melden.
Ist der Nutzungsberechtige auch auf diesem Wege nicht zu ermitteln bzw. kommt dieser der Verpflichtung zur Pflege der Grabstätte nach § 25 und § 28 der Friedhofssatzung nicht nach, so geht die Grabstätte in das Eigentum der Ortsgemeinde über.
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, mit der der Verbandsgemeinde Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, Telefon 06323 959224, Email: victoria.woerner@vg-edenkoben.de Kontakt aufzunehmen. Sollte der Bitte um Kontaktaufnahme nicht bis spätestens 5. Mai 2023 nachgekommen werden, wird die Grabstätte gemäß der Friedhofssatzung abgeräumt, eingeebnet und bei Ablauf der Ruhezeit neu belegt.