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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 14/2024
Amtlicher Teil
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Anleinpflicht für Hunde gilt auch im Wald

Aus aktuellem Anlass weisen die Ortsgemeinde Gommersheim und die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben hiermit darauf hin, dass Hunde während der Brut- und Setzzeit –zum Schutz der brütenden Tiere und der Jungtiere- an der Leine zu führen sind. Wenn andere Tiere Nachwuchs bekommen, dann gelten für den Hund –und mithin natürlich besonders für den Halter- besondere Regeln.

Nach Mitteilung der Ortsgemeinde wurde vermehrt festgestellt, dass Hunde im Orts- und unmittelbaren Gemarkungsbereich von Gommersheim (auch im Wald) nicht angeleint herumlaufen und „wildern“ würden. Vereinzelt ist auch kein Begleiter, der auf den Hund einwirken könnte, in unmittelbarer Nähe.

Weiterhin müssen Halter und Führer von Hunden dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer von Hunden nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

Diese Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro bzw. auch als Straftat geahndet werden. Um dringende Beachtung wird gebeten.

Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben
Fachbereich Bürgerdienste