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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 14/2026
Amtlicher Teil
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Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages der Stadt Edenkoben

vom 27. März 2026

Der Stadtrat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 20. Dezember 2018 mit Änderung vom 12. Mai 2020 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

Die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung vom 20. Dezember 2018 wird neu gefasst:

Die Neufassung ergibt sich aus der Anlage zu dieser Satzung. 

Die Anlagen der Satzung sind auf Seite XX abgedruckt.

Artikel II

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die entsprechenden Satzungsregelungen vom 20. Dezember 2018 mit Änderung vom 12. Mai 2020 außer Kraft.

Edenkoben, den 27. März 2026
Daniel Poth, Stadtbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.