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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 15/2023
Amtlicher Teil
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Hunde anmelden

Wenn Bürgerinnen und Bürger einen Hund halten, dann ist der Hund bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben anzumelden - innerhalb von 14 Tagen. Wer seinen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, der handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Damit es erst gar nicht so weit kommt: Die Anmeldung wie auch die Abmeldung des Hundes ist online jederzeit möglich: Unter vg-edenkoben.de ist diese Leistung unter Dienstleistung von A bis Z zu finden. Auch die Suchfunktion hilft schnell weiter. Bürgerinnen und Bürger, die das digitale Formular nicht nutzen können, erhalten Unterstützung bei Johanna Vester, 06323 959-142 oder johanna.vester@vg-edenkoben.de

Informationen rund um die Satzungen über die Erhebung von Hundesteuer in den einzelnen Gemeinden finden sich ebenfalls auf unsere Internetseite vg-edenkoben.de

Text: Ivonne Trauth