In der Gemarkung Venningen wurde verstärkt beobachtet, dass Katzen im Bereich Schützenhaus und Sportheim frei herumlaufen würden und nicht kastriert seien. Aus diesem Grunde ergeht nochmals der Hinweis auf die aktuell gültige Rechtsverordnung zum Schutz von freilebenden Katzen in der Verbandsgemeinde Edenkoben (sog. „Katzenschutzverordnung“). Darunter fallen alle fortpflanzungsfähigen Katzen, die mindestens fünf Monate alt und nicht kastriert sind und sich außerhalb ihres befriedeten Besitztums aufhalten.
Als Katzenhalter gelten alle Eigentümer, Halter oder Betreuer von Katzen. Diese sind verpflichtet, ihre Hauskatze von einem Tierarzt/-ärztin kastrieren zu lassen, wenn die Katze einen unkontrollierten Zugang ins Freie hat und somit außerhalb des befriedeten Besitztums herumstreifen kann.
Die Ortsgemeinde Venningen und der Fachbereich Bürgerdienste bitten um entsprechende Beachtung.