Nur gemeinsam können wir Veränderungen bewirken. Das war unsere Intention bei unserem dreizügigen Maßnahmenplan, den wir mithilfe des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) umsetzen werden.
Bürgermeister Daniel Salm: “Durch die Landesmittel in Höhe von fast 600.000 Euro können alle profitieren: Bürgerinnen und Bürger, die Ortsgemeinden, die Stadt und die Verbandsgemeinde. So können wir gemeinsam die Energiewende aktiv vorantreiben. Denn Maßnahmen, die wir heute ergreifen, haben unmittelbare und weitreichende Konsequenzen für unsere kommenden Generationen.“
Die beiden Förderprogramme für die Bürgerinnen und Bürger umfassen einen Zuschuss für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks und einen Zuschuss für die Pflanzung eines klimaresistenten Baumes.
• Förderung in der Höhe von 100 Euro pro Haushalt mit einer Leistung von 600 - 800 W
• Balkonkraftwerk muss den gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit entsprechen
• Je Antragsteller:in und Wohneinheit ist nur ein Balkonkraftwerk förderfähig
• Antragsberechtigt sind natürliche Privatpersonen als Mieter oder Eigentümer (selbst genutzt) mit Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Edenkoben
• Anbringung an geeignetem Standort (Ausrichtung, Verschattung)
• zu erbringende Nachweise sind: Kaufbeleg sowie Foto des montierten Balkonkraftwerks, Registrierung im Marktstammdatenregister
• Ausschlüsse sind: gewerbliche Nutzung, einzelne Module von PV-Anlagen, Konflikt mit planungs- oder baurechtlichen Belangen oder auch dem Denkmalschutz
• Antragszeitraum endet zum 31. Dezember 2024
Antragstellung
Anträge für die Förderung eines Balkonkraftwerkes finden sich ab 22. April 2024 auf der Internetseite unter https://www.vg-edenkoben.de/umwelt/klimaschutz/kipki/
Bei Fragen rund um Ihren Antrag wenden Sie sich bitte an die Stabstelle Klimaschutz klimaschutz@vg-edenkoben.de oder Telefon: 06323 959-297 - auch dann, wenn Sie Hilfe bei der digitalen Antragstellung benötigen.
Fakten
• Förderung in der Höhe von 100 Euro je Baum und Grundstück
• Baum muss den Qualitätsanforderungen 14/16 cm (Stammumfang) entsprechen und sich auf der Liste klimaresistenter Bäume der Verbandsgemeinde Edenkoben befinden - zu finden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben unter https://www.vg-edenkoben.de/umwelt/klimaschutz/kipki/liste-klimaresistenter-baumarten.pdf?cid=1wua
• Je Antragsteller:in und Baum wird nur ein Baum gefördert.
• Antragsberechtigt sind natürliche Privatpersonen, die über Flächen in der Verbandsgemeinde verfügen
• Baum muss im besiedelten Bereich (Innenbereich) gepflanzt werden
• zu erbringende Nachweise sind: Kaufbeleg und Foto vor und nach der Pflanzung des Baumes
• Ausschlüsse sind: Baum befindet sich nicht auf der Liste klimaresistenter Bäume und entspricht nicht den Anforderungen, Konflikt mit planungs- oder baurechtlichen Belangen (z. B. Bebauungsplan)
• Antragszeitraum endet zum 31. März 2025
Antragstellung
Anträge für die Förderung zur Pflanzung eines klimaresistenten Baumes finden sich ab 22. April 2024 auf der Internetseite unter https://www.vg-edenkoben.de/umwelt/klimaschutz/kipki/
Bei Fragen rund um Ihren Antrag wenden Sie sich bitte an die Stabstelle Klimaschutz klimaschutz@vg-edenkoben.de oder Telefon: 06323 959-297 - auch dann, wenn Sie Hilfe bei der digitalen Antragstellung benötigen.
Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Über die Internetseite der Verbandsgemeinde können Sie sich über den aktuellen Stand der bereits beantragten Mittel informieren. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, ist keine Antragstellung mehr möglich.
Die Fördervolumen betragen 40.000 Euro für Balkonkraftwerke und 10.000 Euro für die Baumpflanzung.
Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben