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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 16/2025
Seite 3
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Grundsteuerreform

Was sich für Sie ab 2025 ändert

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet. Wir möchten Sie darüber informieren, was sich ändert und welche Folgen das für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer haben kann.

Warum war die Reform notwendig?

Die Grundsteuer wurde bisher auf Basis sehr alter Grundstückswerte berechnet:

• In den westdeutschen Bundesländern nach dem Stand von 1964,

• in den ostdeutschen Bundesländern sogar nach dem Stand von 1935.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil dies zu Ungleichbehandlungen führte. Der Gesetzgeber musste daraufhin eine neue, gerechtere Rege-lung schaffen.

Was ist neu?

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer mussten im Jahr 2022 eine sogenannte „Erklärung zur Fest-stellung des Grundsteuerwerts“ beim Finanzamt einreichen. Auf dieser Grundlage hat das Finanzamt den aktuellen Wert Ihres Grundstücks neu berechnet.

Aus diesem Wert ergibt sich ein neuer Steuermessbetrag. Dieser wird dann – wie bisher – mit einem Hebesatz multipliziert, den Ihre Gemeinde festlegt. Daraus ergibt sich Ihre neue Grundsteuer. Bei der Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer sind wir an diesen Steuermessbetrag so lange gebun-den, bis das Finanzamt diesen entweder ändert oder aufhebt.

Bedeutet das automatisch höhere Kosten?

Nicht unbedingt. Der Gesetzgeber hat das Ziel festgelegt, dass die Reform aufkommensneutral sein soll. Das heißt: Die Gesamtsumme der Grundsteuer-Einnahmen einer Kommune soll nicht steigen.

Das bedeutet aber nicht, dass jeder einzelne Bürger oder jede Firma den gleichen Betrag wie bisher zahlen wird.

• Wer ein Grundstück besitzt, das nach der neuen Berechnung mehr wert ist, muss eventuell mehr Grundsteuer zahlen.

• Wer ein weniger wertvolles Grundstück hat, zahlt möglicherweise sogar weniger.

Auswirkungen auf die Stadt Edenkoben und unsere Ortsgemeinden?

In der Verbandsgemeinde Edenkoben zeigt sich folgendes Bild:

• Bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) sinken die Steuerwerte oft deut-lich.

• Reine Wohngebäude in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben werden ab dem Jahr 2025 nicht mehr nach der Grundsteuer A sondern nach der Grundsteuer B besteuert.

• Bei Wohngrundstücken (Grundsteuer B) können die neuen Werte in Einzelfällen spürbar steigen, vor allem in guten Lagen.

• Bei Geschäftsgrundstücken (Gewerbegrundstücke) sinken die Steuerwerte oft deutlich, was auf die unterschiedlichen Bewertungsmethoden zurückzuführen ist.

Entscheidungsspielraum der Stadt Edenkoben und der Ortsgemeinden

Das Grundsteuererhebungsverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe ermittelt das Finanzamt aufgrund des individuell festgestellten Grundsteuerwertes den sog. Grundsteuermessbe-trag, der wiederum für die Berechnung und Festsetzung der von Ihnen zu zahlenden Grundsteuer als Grundlage verbindlich ist. Entscheidungsspielraum im Hinblick auf die Höhe der zu zahlenden Grund-steuer haben die Stadt Edenkoben sowie die Ortsgemeinden nur über die Festsetzung der Grundsteu-erhebesätze. Sowohl die Stadt Edenkoben als auch die Ortsgemeinden haben im Rahmen ihrer finan-ziellen Möglichkeiten die Hebesätze so angepasst, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer nicht über Gebühr zusätzlich belastet werden.

Wie geht es weiter?

Die neuen Grundsteuerbescheide sind erstellt und werden ab 25. April versendet. Sollten Sie nach Erhalt des Bescheides Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Die Kontaktdaten und Ansprechpartner können Sie aus Ihrem Bescheid entnehmen.

Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben