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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 16/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Edesheim für das Haushaltsjahr 2025

vom 10. April 2025

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge  —  4.927.769,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen  — 5.255.280,00 EUR

der Jahresfehlbedarf auf  — - 327.511,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  - 79.780,78 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 852.250,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  1.236.500,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  - 384.250,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  464.030,78 EUR

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 EUR

verzinste Kredite auf  —  0,00 EUR

zusammen auf  —  0,00 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  —  0,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0,00 EUR

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 0,00 EUR

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf  — 375 v. H.

Grundsteuer B auf — 465 v. H.

Gewerbesteuer auf  —  380 v. H.

§ 6

Beiträge

Die Beitragssätze für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

1. Beitrag zur Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha  —  30,00 EUR

§ 7

Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023  —  17.374.597,71 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024  —  17.189.116,71 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025  —  16.861.605,71 EUR

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 20.000,00 EUR überschritten sind.

§ 9

Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 100.000 EUR sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 10

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.

§ 11

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Edesheim, den 10. April 2025
Christian Kocher, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplanes der Gemeinde Edesheim für das Haushaltsjahr 2025

1.

Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 11. März 2025 beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde am 12. März 2025 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pf. gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 4. April 2025, AZ.: 12/901-11 Bedenken wegen Rechtsverletzung entsprechend § 97 GemO nicht geltend gemacht.

2.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO i.V. mit § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom Dienstag, 22. April 2025 bis einschließlich Mittwoch, 30. April 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 130, öffentlich aus. Der Fachbereich Finanzen bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Günter Lindenkreuz, 06323 959-140 oder guenter.lindenkreuz@vg-edenkoben.de einsehbar unter vg-edenkoben.de/service/oeffentliche-bekanntmachungen/offenlage/ oder über QR Code

3.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.