Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge — 4.927.769,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen — 5.255.280,00 EUR
der Jahresfehlbedarf auf — - 327.511,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — - 79.780,78 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 852.250,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.236.500,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — - 384.250,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 464.030,78 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0,00 EUR
verzinste Kredite auf — 0,00 EUR
zusammen auf — 0,00 EUR
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 0,00 EUR
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0,00 EUR
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 0,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf — 375 v. H.
Grundsteuer B auf — 465 v. H.
Gewerbesteuer auf — 380 v. H.
Die Beitragssätze für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
1. Beitrag zur Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha — 30,00 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 — 17.374.597,71 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 — 17.189.116,71 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 — 16.861.605,71 EUR
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 20.000,00 EUR überschritten sind.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 100.000 EUR sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft.
| 1. | Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 11. März 2025 beschlossen. |
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| Die Haushaltssatzung wurde am 12. März 2025 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pf. gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 4. April 2025, AZ.: 12/901-11 Bedenken wegen Rechtsverletzung entsprechend § 97 GemO nicht geltend gemacht. |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO i.V. mit § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom Dienstag, 22. April 2025 bis einschließlich Mittwoch, 30. April 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 130, öffentlich aus. Der Fachbereich Finanzen bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Günter Lindenkreuz, 06323 959-140 oder guenter.lindenkreuz@vg-edenkoben.de einsehbar unter vg-edenkoben.de/service/oeffentliche-bekanntmachungen/offenlage/ oder über QR Code |
3. | Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist. |