Rabenvögel wie zum Beispiel Saatkrähen können in landwirtschaftlichen und Weinbaukulturen teilweise große Schäden an Jungpflanzen, Apfelbäumen und Co. insbesondere während der Aussat und Reifezeit anrichten. Damit sorgen sie nicht selten für finanzielle Schäden – auch im Landkreis Südliche Weinstraße. Ihre Population nimmt zu, das Problem verstärkt sich. Die Abteilung „Veterinärwesen, Landwirtschaft und Weinbau“ der Kreisverwaltung SÜW weist in diesem Zusammenhang auf das elektronische Meldeportal des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hin: Schadensmeldungen im Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinbau können ab sofort per Smartphone direkt vom Feld mit allen notwendigen Daten und Bildern übermittelt werden.
Mit Hilfe der übermittelten Daten könnten die jeweiligen Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) – für den Kreis Südliche Weinstraße ist das DLR Rheinpfalz in Neustadt an der Weinstraße zuständig – zielgerichtet in Sachen Anbau- und Pflanzenschutz beraten, heißt es in einer Mitteilung vom Ministerium. Seien die Krähen erst einmal in einer Plantage angekommen, müsse extrem schnell gehandelt werden. Sonst drohten große Schäden bis hin zum Totalverlust.
Das Meldeportal steht ab sofort unter https://web.isip.de/meldeportal/rp bereit. Bis zum Saisonstart würden die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum alle relevanten Informationen zur Vogelabwehr auf ihren Webseiten bündeln, darunter Hinweise und Formulare zu Präventionsmaßnahmen und Vergrämungsverfahren sowie ein Antrag zum Abschuss einzelner Saatkrähen, so das Ministerium.
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Das Jugendamt des Landkreises Südliche Weinstraße hat auch für die Sommerferien 2024 wieder ein vielseitiges Angebot an Freizeiten für Kinder und Jugendliche zusammengestellt. „Unser FerienSpass bietet den jungen Leuten unvergessliche Ferienerlebnisse, Begegnungsräume und Entwicklungsfelder. Zugleich bezweckt das Angebot unseres Kreisjugendamts, berufstätige Eltern und Alleinerziehende während der Ferien zu entlasten“, erklärt Landrat Dietmar Seefeldt.
Unter anderem gibt es Musik in der Natur, Abenteuer-Tage, eine Zirkuswoche oder „Hexerei im Zauberwald“ zu erleben. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Eine Übersicht über alle Angeboten des FerienSpass SÜW und über weitere kommunale Angebote ist unter www.suedliche-weinstrasse.de/ferienangebote zu finden.
„Beim FerienSpass SÜW stand das Ziel im Mittelpunkt, mit einer bunten Palette an Ferienfreizeiten oder Veranstaltungen vielfältige und vielseitige Interessen der Zielgruppe ansprechen zu können. Es ist daher sehr erfreulich, dass zahlreiche Träger und Anbieter im Landkreis Südliche Weinstraße mit unterschiedlichen Angeboten während der Ferienzeit den FerienSpass SÜW gestalten“, sagt der fürs Jugendamt zuständige Erste Kreisbeigeordnete Georg Kern.
Insgesamt stehen in den sechs Sommerferienwochen mit dem FerienSpass SÜW über 250 Plätze in einer breiten Auswahl an Aktivitäten zur Verfügung. Der Landkreis Südliche Weinstraße ist nicht Veranstalter. Dies sind in allen Fällen die jeweiligen externen Anbietenden. Der Landkreis unterstützt die Veranstaltenden der einzelnen Angebote finanziell, sodass die Aktionen mit einem günstigen Teilnehmerbeitrag wahrgenommen werden können. Die Sparkasse Südpfalz unterstützt den FerienSpass SÜW.
Auch die Jugendhäuser der Ortsgemeinden und die Jugendpflegen der Verbandsgemeinden in SÜW bieten vielseitige Freizeitangebote für Jugendliche und Kinder in den Ferien an. Diese Angebote werden, wie der FerienSpass SÜW, durch die Bezuschussungen der Verbandsgemeinden und des Kreisjugendamtes zu vergünstigten Preisen angeboten.
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
In den vergangenen Jahren hat sich der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik im Bereich der Rehkitzsuche laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft etabliert. Dieses Verfahren biete die Möglichkeit, zeitsparend und effektiv Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abzusuchen und vor dem sogenannten Mähtod zu retten. Die Abteilung „Veterinärwesen, Landwirtschaft und Weinbau“ der Kreisverwaltung SÜW weist in diesem Zusammenhang auf eine Fördermöglichkeit des Ministeriums hin, wonach die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildtechnik bezuschusst werden kann.
Der Einsatz solcher Drohnen zur Wildtierrettung, insbesondere Rehkitzrettung, stellt nach Angaben des Ministeriums aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren wie Vergrämung oder Begehung dar, da sie deutlich effektiver und zeitsparender sei. Ziel der Förderung ist, die Geräte flächendeckend zu etablieren, um Wildtiere, insbesondere Rehkitze, besser vor Verletzungen oder dem Tod bei der Mahd zu schützen.
Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben und maximal 4000 Euro. Die Fördermaßnahme erfolgt im zweistufigen Antragsverfahren. Förderanträge stellen können bis einschließlich 14. Juni 2024 (erste Stufe) beziehungsweise 30. August 2024 (zweite Stufe) eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben ausweislich der Satzung die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören. Die beschafften Drohnen mit Wärmebildkamera aus den Förderjahren 2021 bis 2023 werden bei der Förderentscheidung 2024 nicht berücksichtigt.
Die Fördermaßnahme erfolgt grundsätzlich digital. Anträge werden über das elektronische Antragssystem des Förderprogramms gestellt. Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft des Landkreises Südliche Weinstraße weist darauf hin, dass sich die Abfuhren von Bioabfall und Restmüll, Papier und Leichtverpackungen (gelbe Wertstoffsäcke) im Mai aufgrund der Feiertage teilweise verschieben.
In den betreffenden Wochen von Mittwoch, 1. Mai (Tag der Arbeit), Donnerstag, 9. Mai (Christi Himmelfahrt), Montag, 20. Mai (Pfingstmontag), und Donnerstag, 30. Mai (Fronleichnam), werden die Abfuhren auf den jeweils darauffolgenden Tag verlegt.
Alle aktuellen Termine für die verschiedenen Abfall- und Wertstoffarten sind im SÜW-Wertstoff-Wegweiser 2024 nachzulesen und dort sowie in der SÜW-WertstoffApp bereits berücksichtigt.
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt die im Folgenden aufgeführten Stellen zu besetzen:
Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Geschäftsstelle
Kreisrechtsausschuss
Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Haushalt und Abgaben
Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Kfz-Zulassungsstelle
Durch das Abscannen des folgenden QR-Codes geht es zur detaillierten Stellenausschreibung:
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Die Bezahlkarte für Geflüchtete wird in Deutschland eingeführt werden, auch im Landkreis Südliche Weinstraße. In der jüngsten Sitzung des Beirats für Migration und Integration informierte die Integrationsbeauftragte des Kreises Sihame Hlubek über die anstehende Neuerung.
„Voraussichtlich wird es eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontoanbindung sein, die die Geflüchteten erhalten“, so Hlubek. Die Karteninhaberinnen und -inhaber werden dann beispielsweise an der Supermarktkasse damit bezahlen können. „Man wird mit der Karte wohl auch etwas Bargeld abheben können, aber die Höhe ist noch nicht bekannt.“ Derzeit laufe ein Vergabeverfahren, an dem sich auch das Land Rheinland-Pfalz beteilige. Wenn dieses Verfahren beendet ist und alle Details auf Bundes- und Landesebene geklärt sind, könne die Bezahlkarte in den Kommunen eingeführt werden.
„Aktuell überweisen die Verbandsgemeindeverwaltungen den berechtigten Personen das Geld, nachdem sie persönlich vorstellig geworden sind, oder sie geben Barschecks aus“, zeigte die Integrationsbeauftragte auf. Denn im Landkreis Südliche Weinstraße sind die sieben Verbandsgemeinden für die Unterbringung von Geflüchteten zuständig. Sie zahlen auch die Leistungen zum Lebensunterhalt für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus.
Landrat Dietmar Seefeldt begrüßt die Einführung der Bezahlkarte: „Damit kann wahrscheinlicher erreicht werden, dass das Geld, das für den Lebensunterhalt gedacht ist, auch dafür verwendet wird.“ Sihame Hlubek sieht in der Bezahlkarte auch eine „begrüßenswerte Integrationsmaßnahme, weil Menschen damit dann hier im Landkreis bleiben.“ Man könne sich dann nicht mehr nur in SÜW melden und eigentlich woanders wohnen. Hlubek sieht in der Karte auch eine Motivation, eine Arbeit anzunehmen, sobald dies rechtlich erlaubt sei. Denn das selbst erarbeitete Geld könne dann durchaus weitergegeben werden, zum Beispiel an die Familie in der alten Heimat.
Im Landkreis Südliche Weinstraße lebten zum Stichtag 29. Februar etwa 2900 Geflüchtete, davon kamen circa 1200 Personen aus der Ukraine. Im ersten Quartal wurden dem Landkreis SÜW vom Land Rheinland-Pfalz seiner Einwohnerstärke entsprechend (Königsberger Schlüssel) pro Woche sieben neu angekommene Menschen zugewiesen. Ebenfalls entsprechend der Bevölkerungsanzahl erfolgte dann die Weiterverteilung in die sieben Verbandsgemeinden des Kreises. „Container als Flüchtlingsunterkünfte gibt es in SÜW bisher lediglich in der Verbandsgemeinde Herxheim“, informierte Hlubek in der Beiratssitzung. Die meisten Geflüchteten sind in Wohnungen beziehungsweise Häusern untergebracht, die die Verbandsgemeindeverwaltungen angemietet haben oder besitzen.
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Ab Donnerstag, 2. Mai, können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2025 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am Freitag, 31. Mai. Auf die entsprechende Mitteilung des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau weist die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hin.
Im Antragsverfahren Teil 1 müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst des Antragsjahres Teil 1 oder im Frühjahr des darauffolgenden Jahres gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden. Ebenfalls sind unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten beziehungsweise Genehmigungen auf Wiederbepflanzung bestockt werden sollen, im Teil 1 zu melden.
Das Ministerium verweist darauf, dass die Rodebescheide aus den Vorjahren ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen dann erneut beantragt werden. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Die einzelnen Maßnahmen sind dem Merkblatt zu entnehmen, das ebenso auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums zum Herunterladen bereitsteht wie die Antragsformulare, unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/.
In seiner Mitteilung betont das Ministerium, wie wichtig es ist, das Merkblatt vor Antragstellung zu lesen, um Fehler beim Ausfüllen zu vermeiden und so den Verfahrensablauf zu erleichtern.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.
Es wird empfohlen, den Antrag Teil 1 über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen: www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/.
Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann online der Antrag auf Neuregistrierung heruntergeladen werden. Er muss per Post oder Fax an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gesendet werden. Dann werden die Zugangsdaten in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen unter www.suedliche-weinstrasse.de/rebpflanzungen2024 die Richtlinie und die Antragsunterlagen zum Download bereit.
Weitere Informationen und Auskünfte gibt Thorsten Schultz, Telefon 06341 940-371, E-Mail: Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober durch die Kreisverwaltung.
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße