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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 17/2025
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Hinweise zur Grundsteuerreform

Hinweise zur Grundsteuerreform

In den nächsten Tagen erhalten Sie Ihren ersten Grundsteuerbescheid nach der grundlegenden Reform des Grundsteuerrechts. Bis einschließlich 31.12.2024 galt das alte Grundsteuergesetz. Ab dem Jahr 2025 gelten die neuen Grundsteuerwerte, die aufgrund des neuen Grundsteuerrechts durch das Finanzamt ermittelt wurden. Die Berechnung des Grundsteuerwertes (u.a. Alter des Hauses, Wohnfläche, Bodenrichtwert) erfolgte zum Stichtag 01.01.2022. Diese Grundsteuerwerte sind Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuermessbeträge die das Finanzamt in zwei Bescheiden festgesetzt hat.

Bitte vergleichen Sie Ihre Angaben, die Sie beim Finanzamt eingereicht haben, mit den ermittelten Werten im Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid. Wurde in diesen beiden Bescheiden etwas falsch übernommen oder ergeben sich hieraus Fragen, setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Finanzamt in Verbindung.

Der Grundsteuermessbetrag ist für uns die Grundlage für die Berechnung Ihrer Grundsteuer. Multipliziert mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde ergibt sich die Jahresforderung für die Grundsteuer. Die genaue Berechnung der Grundbesitzabgaben entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid 2025, den Sie in den nächsten Tagen von uns bekommen.

Bitte beachten Sie:

1. Ergeben sich Fragen oder Änderungen, die die Bescheide des Finanzamtes betreffen (z.B. Grundstücksfläche, Alter des Hauses, Wohnfläche), wenden Sie sich bitte direkt an das

Finanzamt Landau Tel.: 06341-913-0 oder an die im Bescheid vermerkte Durchwahl.

2. Ergeben sich Fragen oder Änderungen, die den Grundsteuerbescheid der Verbandsgemeinde betreffen (z.B. Haus oder Grundstück verkauft, Eigentümer stimmen nicht, Bankeinzug falsch), wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundsteuerstelle bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben

E-Mail: grundsteuer@vg-edenkoben.de Telefon: 06323 / 959-146 oder -147

Sollten Sie bereits Einspruch gegen einen Bescheid des Finanzamtes eingelegt haben, erhalten Sie eine Änderung oder Antwort direkt vom Finanzamt. Der Grundsteuerbescheid der Verbandsgemeinde bleibt hiervon zunächst unberührt. Die Forderungen und Zahlungspflicht bleiben weiterhin bestehen. Erst nachdem ein Änderungsbescheid vom Finanzamt erlassen wurde, findet eine entsprechende Änderung des Grundsteuerbescheides statt.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter:

www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform

Da nach dem Versand der Grundsteuerbescheide erwartungsgemäß das Telefonaufkommen stark zunimmt, bitten wir Sie jetzt schon um ein wenig Geduld. Wir sind bemüht jeden Anrufenden gewissenhaft zu bedienen. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der E-Mail-Anfrage.

Auf unserer Homepage https://www.vg-edenkoben.de/grundsteuer

finden Sie ebenfalls Informationen zur Grundsteuerreform.

Text: Verbandgemeindeverwaltung Edenkoben