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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 18/2025
Amtlicher Teil
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Überprüfung der Grabstätten auf Standsicherheit

In der Zeit vom 12. Mai bis zum 16. Mai 2025 werden auf den Friedhöfen im Bereich der Verbandsgemeinde Edenkoben die Grabsteine, Einfassungen etc. auf ihre Standfestigkeit überprüft.

Gemäß der jeweiligen Friedhofssatzung sind Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dauerhaft in verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich hierfür sind die Nutzungsberechtigten.

Scheint die Standsicherheit eines Grabmals oder einer sonstigen baulichen Anlage gefährdet, so ist der für die Unterhaltung Verantwortliche verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu treffen.

Bei Gefahr in Verzug kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z-B. Umlegen von Grabmale) treffen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Standsicherheit gegeben ist, wenn das Grabmal unter Beachtung der gegebenen Vorsicht am oberen Ende der Breitseite mit der normalen horizontalen Armkraft belastet werden kann und dabei keine Schwankungen aufweist. Bewegt sich das Grabdenkmal auch nur geringfügig, muss es sofort abgebaut werden.

Das Erfordernis einer jährlich mindestens einmal vorzunehmenden Überprüfung der Grabmale stellt eine Mindestanforderung dar, die durch die Ortsgemeinden und die Stadt sowohl unter haftungs- als auch strafrechtlichen Gesichtspunkten erfüllt werden muss.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

Die Friedhofsbehörde