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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 18/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Venningen für die Haushaltsjahre 2026 / 2027

vom 27. April 2026

Der Gemeinderat Venningen hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge

auf

1.584.282,00 EUR

1.598.387,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

auf

1.774.615,00 EUR

1.583.598,00 EUR

der Jahresüberschuss (+) / Fehlbetrag (-)

auf

-190.333,00 EUR

+14.789,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

-148.809,00 EUR

65.694,00 EUR

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

161.000,00 EUR

0,00 EUR

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

240.000,00 EUR

100.000,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-79.000,00 EUR

-100.000,00 EUR

der Saldo der Ein-und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

227.809,00 EUR

34.306,00 EUR

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0,00 EUR

0,00 EUR

verzinste Kredite auf

0,00 EUR

0,00 EUR

zusammen auf

0,00 EUR

0,00 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen

können, wird festgesetzt auf

2026

2027

0,00 EUR

0,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden

müssen, beläuft sich auf

2026

2027

0,00 EUR

0,00 EUR

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird

festgesetzt auf

2026

2027

0,00 EUR

0,00 EUR

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

Grundsteuer A auf

345 v. H.

345 v. H.

Grundsteuer B auf

465 v. H.

465 v. H.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

380 v. H.

§ 6

Beiträge

Die Beitragssätze für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert

durch Gesetz vom 15. Februar 2011 (GVBl. S. 25) werden festgesetzt:

2026

2027

- Beitrag zur Unterhaltung der

Wirtschaftswege pro ha

30,00 EUR

30,00 EUR

§ 7

Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024

6.641.289,04 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025

6.696.397,04 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2026

6.506.064,00 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2027

6.520.853,04 EUR

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9

Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 100.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 10

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Venningen, den 27. April 2026
Jürgen Leibfried, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Venningen für das Haushaltsjahr 2026 und 2027

1.

Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 17. März 2026 beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde am 18. März 2026 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pf. gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 20. April 2026, AZ.: 12/901-11 Bedenken wegen Rechtsverletzung entsprechend § 97 GemO nicht geltend gemacht

2.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO i.V. mit § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom Montag, 4. Mai 2026 bis einschließlich Dienstag, 12. Mai 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 130, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Fachbereich Finanzen bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Ramona Straßner, 06323 959-144 oder ramona.strassner@vg-edenkoben.de einsehbar unter https://www.vg-edenkoben.de/service/offenlage/ oder über QR Code

 

3.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.