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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 18/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Edesheim für das Haushaltsjahr 2026

vom 27. April 2026

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

5.024.893,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

5.557.082,00 EUR

der Jahresfehlbedarf auf

- 532.189,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

- 268.242,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

982.500,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.876.500,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 894.000,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.162.242,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 EUR

verzinste Kredite auf

0,00 EUR

zusammen auf

0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

0,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

0,00 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

0,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

375 v. H.

Grundsteuer B auf

465 v. H.

Gewerbesteuer auf

400 v. H.

§ 6 Beiträge

Die Beitragssätze für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

1. Beitrag zur Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha 30,00 EUR

§ 7 Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

17.956.581,09 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

17.940.209,51 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026

17.408.020,51 EUR

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 20.000,00 EUR überschritten sind.

§ 9 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 100.000 EUR sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Edesheim, 27. April 2026

Christian Kocher; Ortsbürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Edesheim für das Haushaltsjahr 2026

1.

Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 17. März 2026 beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde am 18. März 2026 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pf. gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 20. April 2026, AZ.: 12/901-11 Bedenken wegen Rechtsverletzung entsprechend § 97 GemO nicht geltend gemacht.

2.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO i.V. mit § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom Montag, 4. Mai 2026 bis einschließlich Dienstag, 12. Mai 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 130, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Fachbereich Finanzen bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Marco Henrich, 06323 959-141 oder marco.henrich@vg-edenkoben.de einsehbar unter https://www.vg-edenkoben.de/service/offenlage/ oder über QR Code:

 

3.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.