Bebauungsplan „Venninger Straße - 2. Bauabschnitt, 4. Teiländerung“ - Geltungsbereich
Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), ), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB.
Der Stadtrat Edenkoben hat in seiner Sitzung vom 03.05.2023 den Planaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Venninger Straße - 2. Bauabschnitt, 4. Teiländerung“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die Stadt Edenkoben möchte den Bebauungsplan ändern, um die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine gewerbliche Nutzung auf einem bereits als Gewerbegebiet ausgewiesenen Baugrundstück zu verbessern.
Entsprechend § 3 Abs.1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) wird die Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Venninger Straße - 2. Bauabschnitt, 4. Teiländerung“ einschließlich der Begründung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG unter www.vg-edenkoben.de unter der Rubrik Bauen in der Verbandsgemeinde -Bürger- und Behördenbeteiligung-, in der Zeit vom
vom 19. Mai 2023 bis einschließlich 19. Juni 2023.
Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de).
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift (entsprechend nachfolgendem Absatz) abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben (Poststraße 23, 67480 Edenkoben) nach vorheriger Terminvereinbarung einzusehen. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Andy Wenzel, Tel.Nr.: 06323 959-131, Mail: andy.wenzel@vg-edenkoben.de.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet nachfolgendes Grundstück in der Gemarkung Edenkoben: 7530/5.
Der Geltungsbereich ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte auf der Seite XX mit einer Linie stark umrandet.
Edenkoben, 08.05.2023