- Bekanntmachung vom 02.05.2024 -
Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Böbingen
Die Ortsgemeinde Böbingen hat mit elektronischem Schreiben vom 28.11.2023 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße – Untere Landesplanungsbehörde – die Einleitung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 16 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 18 Landesplanungsgesetz für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Böbingen mit einer Größe von ca. 5 ha beantragt.
Da das Verfahren abgeschlossen ist, wird gemäß 18 Landesplanungsgesetz i.V.m. §17 Abs.7 Landesplanungsgesetz und § 2 Planungssicherstellungsgesetz das Ergebnis des Verfahrens im Internet sowie in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt öffentlich bekannt gegeben.
Als Ergebnis des Verfahrens ergeht folgender raumordnerischer Entscheid:
Die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Flur „Im Bremig“ südöstlich der Ortsgemeinde Böbingen entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, sofern Maßgaben und weitere Anregungen und Hinweise erfüllt bzw. berücksichtigt werden.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Ergebnis des Verfahrens ist der raumordnerische Entscheid bis zum 04.06.2024 öffentlich im Internet einzusehen unter: https://www.suedliche-weinstrasse.de/oeffentlichkeitsbeteiligung
Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen in den Räumen der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Frau Staginski, Tel.: 06341-940 217).