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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 19/2026
Amtlicher Teil
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

Kfz-Zulassung 

Um ein Kfz an- oder abzumelden oder Wunschkennzeichen zu reservieren, müssen Bürgerinnen und Bürger des Kreises Südliche Weinstraße - und ab sofort auch alle, die in der Stadt Landau - wohnen, nicht mehr persönlich in die Kfz-Zulassungsstelle kommen. Denn die Kreisverwaltung SÜW, die für das Gebiet des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau zuständig ist, weitet nach einer kürzlich erfolgten Softwareumstellung in der Kfz-Zulassungsstelle ihr Online-Angebot aus.

Alle Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle auch weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Anspruch genommen werden. Termine sind vorab unter www.suedliche-weinstrasse.de/termin zu buchen.

Das muss bereitliegen

Für einen Online-Zulassungsvorgang werden die Teile I und II einer nach 2014 ausgestellten Zulassungsbescheinigung benötigt. Die Jahreszahl erkennt man in dem Feld, das freigerubbelt werden kann. Um sich zu identifizieren, ist sowohl eine BundID (zentrales Nutzerkonto des Bundes für digitale Verwaltungsleistungen) notwendig als auch die persönliche PIN des freigeschalteten Online-Personalausweises. Firmen benötigen ein ELSTER-Zertifikat. Wie bei der Zulassung vor Ort muss des Weiteren die eVB-Nummer der Versicherung sowie gegebenenfalls die PIN für ein vorab online reserviertes Wunschkennzeichen vorliegen. (Besonderheit: Für die Mitnahme eines Wunschkennzeichens mit zwei Buchstaben und einer Zahl muss das frühere Fahrzeug in jedem Fall online abgemeldet und das Kennzeichen online reserviert werden.) Für Online-Umschreibungen von außerhalb, Umschreibungen innerhalb der Zulassungsbezirke Südliche Weinstraße und Landau ohne Kennzeichenmitnahme und für Abmeldungen werden außerdem die Nummernschilder mit Landessiegel und einem QR-Code benötigt.

Das geht

Aktuell können für Fahrzeuge, die seit 2014 erstzugelassen wurden, Stilllegungen/Abmeldungen, Neuzulassungen, Wiederzulassungen auf den gleichen Halter oder die gleiche Halterin, Umschreibung von außerhalb (ohne Halterwechsel) mit und ohne Kennzeichenmitnahme, Umschreibung von außerhalb (mit Halterwechsel) und/oder Kennzeichenmitnahme, Umschreibungen innerhalb der Zulassungsbezirke Südliche Weinstraße und Landau vorgenommen sowie Wunschkennzeichen reserviert werden.

Das geht nicht

Fahrzeuge, die vor 2014 erstmals zugelassen wurden, sind nicht für die Online-Dienste geeignet. In diesen Fällen bitte wie bisher einen Termin vereinbaren und das Anliegen persönlich in der Zulassungsstelle erledigen oder von einem/einer Bevollmächtigten erledigen lassen. Auch wer Kurzzeitkennzeichen, Saison-, H- oder E-Kennzeichen braucht, Technikangaben, Adressdaten oder Namen, zum Beispiel nach Heirat, in den Zulassungspapieren ändern will, benötigt derzeit noch einen Vor-Ort-Termin. Dazu ist vorab eine Terminvereinbarung unter [www.suedliche-weinstrasse.de/termin]www.suedliche-weinstrasse.de/termin notwendig.

Mehr zur internetbasierten Fahrzeugzulassung, kurz „i-Kfz“, genannt, gibt es unter [www.suedliche-weinstrasse.de/kfz]www.suedliche-weinstrasse.de/kfz. Informationen und Hilfestellungen zur vorab notwendigen Registrierung mittels BundID gibt es unter [www.id.bund.de]www.id.bund.de.

Digitaler Fahrzeugschein

Aufgrund der neuen Software in der Kfz-Zulassungsstelle können Bürgerinnen und Bürger aus SÜW und Landau ab sofort außerdem die Funktionen des Digitalen Fahrzeugscheins (DFZ) nutzen. Der Digitale Fahrzeugschein ist eine digitale Version der papiergebundenen Zulassungsbescheinigung Teil I, die über die i-Kfz App des Bundes bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden kann. Bürgerinnen und Bürger können, wenn gewünscht, diese App nutzen und so das digitale, gültige Dokument jederzeit auf dem mobilen Endgerät abrufen. Gültig ist der Digitale Fahrzeugschein in Deutschland, international muss weiterhin das Papierdokument mitgeführt werden. Benötigt werden die entsprechende App und ein QR-Code, der bei Zulassungsvorgängen zu bekommen ist. Wenn hiermit kein Zulassungsvorgang verbunden ist, kann der QR-Code zum Herunterladen des Digitalen Fahrzeugscheins gegen Gebühr von 5,10 Euro erfolgen. Alternativ kann die Anmeldung über die Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises erfolgen.

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße