Wir nehmen in einer losen Reihe die neuen Möglichkeiten der Bestattungen unter die Lupe. In der heutigen Ausgabe widmen wir uns dem Thema „Asche im Garten oder außerhalb von Friedhöfen“.
Muss ich dafür eine Genehmigung der Ordnungsbehörde oder nur die Zustimmung des Grundstückseigentümers haben?
Eine Genehmigung der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben ist nicht nötig, jedoch die Zustimmung aller Grundstückseigentümer. Die Nutzung des Grundstücks darf nicht gegen Entgelt erfolgen. Die Ausbringung der Urne darf die Benutzung benachbarter Grundstücke nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen.
Muss die Beisetzung durch einen Bestatter erfolgen oder darf ich das selbst machen?
- Die Ausbringung der Asche außerhalb des Friedhofes erfolgt durch die Bestatterin oder den Bestatter.
Sie haben Fragen zum neuen Bestattungsgesetz? Lisa-Marie Rieth hilft gerne weiter: lisa-marie.rieth@vg-edenkoben.de
Seit 27. September 2025 gilt das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz. Das bisher gültige Bestattungsrecht aus dem 1983 wurde modernisiert. Und dabei wurde der bisherige, sogenannte Friedhofszwang teilweise aufgehoben und viel mehr individuelle Bestattungsformen ermöglicht. Anfang des Jahres hat eine sogenannte Durchführungsverordnung die neuen Möglichkeiten wie auch die damit einhergehenden Voraussetzungen der Bestattungen konkretisiert.
Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben