Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2024 | 2025 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 326.324,00 EUR | 327.824,00 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 375.423,00 EUR | 368.506,00 EUR |
| Jahresfehlbedarf (-) auf | - 49.099,00 EUR | - 40.682,00 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 20.639,00 EUR | 5.859,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 31.500,00 EUR | 1.500,00 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -31.500,00 EUR | -1.500,00 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | + 10.861,00 EUR | -4.359,00 EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2024 | 2025 |
| zinslose Kredite auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| verzinste Kredite auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| zusammen auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| 2024 | 2025 |
| 0,00 EUR | 0,00 EUR |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
| 2024 | 2025 |
| 0,00 EUR | 0,00 EUR |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf
| 2024 | 2025 |
| 0,00 EUR | 0,00 EUR |
Die Verbandsumlage wird gemäß § 10 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) für die Haushaltsjahre 2024/2025 auf 190.000,00 EUR festgesetzt, die von den verbandsangehörigen Gemeinden nach der reduzierten Holzbodenfläche in folgenden Beträgen aufzubringen ist:
| red. HBF | 2024 | 2025 |
| Gemeinde | |||
| EDENKOBEN | 1.025,9 ha | 119.364,00 EUR | 119.364,00 EUR |
| Gemeinde | |||
| ALTDORF | 124,9 ha | 14.532,00 EUR | 14.532,00 EUR |
| Gemeinde | |||
| BÖBINGEN | 98,0 ha | 11.402,00 EUR | 11.402,00 EUR |
| Gemeinde | |||
| GOMMERS-HEIM | 163,1 ha | 18.977,00 EUR | 18.977,00 EUR |
| Gemeinde | |||
| VENNINGEN | 221,1 ha | 25.725,00 EUR | 25.725,00 EUR |
| insgesamt: | 1.633,0 ha | 190.000,00 EUR | 190.000,00 EUR |
Die Umlage wird im jeweiligen Haushaltsjahr zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.
| Der Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2022 betrug: | 219.244,48 EUR. |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2023 beträgt: | 247.142,84 EUR. |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2024 beträgt: | 198.043,84 EUR. |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2025 beträgt: | 157.361,84 EUR. |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 EUR überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000,00 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
| 1. | Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 20. Februar 2024 beschlossen. |
| Die Haushaltssatzung wurde am 21. März 2024 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pf. gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 3. Mai 2024, AZ.: 12/901-11/ZwVB6 Bedenken wegen Rechtsverletzung entsprechend § 97 GemO nicht geltend gemacht. |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO i.V. mit § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom Dienstag, 21. Mai 2024 bis einschließlich Mittwoch, 29. Mai 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 129, öffentlich aus. Der Fachbereich Finanzen bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Nadja Supernok, 06323 959-145 oder nadja.supernok@vg-edenkoben.de einsehbar unter vg-edenkoben.de/service/oeffentliche-bekanntmachungen/offenlage/ oder über QR Code |
| 3. | Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist. |