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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 21/2026
Amtlicher Teil
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Heimat- und Blütenfest Rhodt unter Rietburg

Sperrzeitenregelung

Aufgrund des § 18 Gaststättengesetz (GastG) in Verbindung mit §§ 17 und 19 Gaststätten-Verordnung (GastVO) sowie §§ 4 Abs. 4 und 14 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) –in der jeweils gültigen Fassung- erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben als sachlich und örtlich zuständige Behörde aus Anlass des Heimat- und Blütenfestes folgende

Verfügung

zur Regelung der Sperrzeit sowie zum Schutz der Nachtruhe für alle Ausschankstellen beim diesjährigen Heimat- und Blütenfest und für alle Schank- und Speisewirtschaften in der Gemeinde Rhodt unter Rietburg

Die Sperrzeit für alle Ausschankstellen beim Heimat- und Blütenfest und für alle Schank- und Speisewirtschaften in der Gemeinde Rhodt unter Rietburg wird wie folgt festgesetzt:

  • in der Nacht von Freitag, 22.05.2026, auf Samstag, 23.06.2026, 01:30 Uhr,
  • in der Nacht von Samstag, 23.05.2026, auf Sonntag, 24.06.2026, 01:30 Uhr,
  • in der Nacht von Sonntag, 24.05.2026, auf Montag, 25.06.2026, 01:30 Uhr,
  • in der Nacht am Montag, 25.05.2026, bis 22:00 Uhr.

Die Ausschankstellen müssen 30 Minuten vor Ende der vorstehenden Sperrzeiten den Ausschank einstellen und die Gäste darauf verweisen, dass die Glasrückgabe rechtzeitig bis zur Schließung erfolgt, die jeweiligen Flächen dann geräumt werden und der Betrieb geschlossen wird.

Jegliche Musikdarbietungen müssen jeweils 1 Stunde vor Eintritt der vorstehenden Sperrzeiten beendet werden. Ab diesem Zeitpunkt sind alle musikalischen Darbietungen und Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, Widerspruch einlegen.

Edenkoben, den 18.05.2026

Verbandsgemeindeverwaltung

Im Auftrag:

Klaus Pfaffmann
Fachbereich 3 -Bürgerdienste-