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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 23/2026
Seite 3
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Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

Wir nehmen in einer losen Reihe die neuen Möglichkeiten der Bestattungen unter die Lupe. In der heutigen Ausgabe widmen wir uns dem Thema „Flussbestattungen“.

Wer darf eine Flussbestattung durchführen? Nur ein Bestatter oder auch Angehörige?

Die Flussbestattung darf ausschließlich von einer Bestatterin oder einem Bestatter durchgeführt werden.

Welche Art von Urne ist dafür vorgeschrieben?

Die Ascheurne muss aus sofort wasserlöslicher Zellulose hergestellt sein.

Können Angehörige bei der Zeremonie auf dem Schiff dabei sein?

Auf dem Schiff kann eine Trauerfeier abgehalten werden. Jedoch dürfen keine Beigaben, wie Beerdigungsschmuck, Kränze, Blumengebinde und dergleichen in den Fluss eingebracht werden.

Sie haben Fragen zum neuen Bestattungsgesetz? Lisa-Marie Rieth hilft gerne weiter: lisa-marie.rieth@vg-edenkoben.de

Seit 27. September 2025 gilt das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz. Das bisher gültige Bestattungsrecht aus dem 1983 wurde modernisiert. Und dabei wurde der bisherige, sogenannte Friedhofszwang teilweise aufgehoben und viel mehr individuelle Bestattungsformen ermöglicht. Anfang des Jahres hat eine sogenannte Durchführungsverordnung die neuen Möglichkeiten wie auch die damit einhergehenden Voraussetzungen der Bestattungen konkretisiert.

Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben