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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 24/2023
Amtlicher Teil
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Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für die Tiefbrunnen im Gebiet Weingarten zugunsten des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe

Lageplan zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für die Tiefbrunnen im Gebiet Weingarten zugunsten des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe

Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für die Tiefbrunnen im Gebiet Weingarten zugunsten des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe

Durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vorgegebener Bekanntmachungstext zu dem Verfahren Az.: 6421-0001#2022/0001-0111 31 AB 2

Bekanntmachung

1.

Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung ist durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 31.07.2009 (BGBl. I 2009 S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 5) beabsichtigt.

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt im Bereich der Gemeinde Weingarten. Von der Unterschutzstellung sind die Gemarkungen Freimersheim, Zeiskam, Lustadt, Freisbach und Weingarten betroffen. Begünstigter ist der Zweckverband Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld.

Im Verfahren zur Neufestsetzung des o.g. Wasserschutzgebietes hatte die SGD Süd bereits eine Rechtsverordnung erlassen, welche jedoch 2004 ihre Rechtsgültigkeit verlor. Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung soll nun durch eine neue Rechtsverordnung die endgültige Festsetzung eines Wasserschutzgebietes erfolgen.

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.

2.

Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt östlich der Ortslage Weingarten und wird durch drei Schutzzonen gebildet. Die genaue Lage und Ausdehnung des geplanten Wasserschutzgebietes und der einzelnen Zonen kann dem mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Lageplan im Maßstab 1:10.000 entnommen werden.

3.

Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden genauen Karten werden während eines Monats vom

26.06.2023 - 25.07.2023

bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben

Poststraße 23

Zimmer 211

Montag bis Freitag, 8.30 bis 12 Uhr,

Dienstag 14 bis 16 Uhr und Donnerstag, 14 bis 18 Uhr

67482 Edenkoben

während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Als zusätzliches Informationsangebot sind die Unterlagen auch auf der Homepage der SGD Süd unter www.sgdsued.rlp.de / Rubrik Service - Öffentlichkeitsbeteiligungen/ Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Einwendungen (Bedenken und Anregungen) gegen die Festsetzung des vorbezeichneten Wasserschutzgebietes können bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße und bei Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67482 Edenkoben (unter Angabe des Aktenzeichens 6421-0001#2022/0001-0111 31 AB 2) bis spätestens

08.08.2023

schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der SGD Süd unter https://sgdsued.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ aufgeführt sind.

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sind stets zu begründen und die Einwendungsfrist wird nur durch die Erhebung von begründeten Einwendungen gewahrt. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen die nicht auf besonderem privatrechtlichem Titel beruhen.

4.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange mit der begünstigten Person des Wasserschutzgebietes, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Der Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die begünstigte Person des Wasserschutzgebietes und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

Bei Ausbleiben einer beteiligten Person kann auch ohne sie im Erörterungstermin verhandelt werden.

5.

Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Edenkoben, 12. Juni 2023
Daniel Salm
Bürgermeister der Verbandsgemeinde

Der Lageplan ist auf Seite xy veröffentlicht.