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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 24/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Edenkoben für das Haushaltsjahr 2024

vom 05. Juni 2024

Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  17.014.640,00 EUR

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf  —  16.574.073,00 EUR

der Jahresüberschuss auf  — + 440.567,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und

Auszahlungen auf  —  + 79.496,00 EUR

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf  —  1.389.670,00 EUR

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  2.373.700,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  - 984.030,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  — 904.534,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 EUR

verzinste Kredite auf  —  0,00 EUR

zusammen auf  —  0,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird

festgesetzt auf  —  0,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden

müssen, beläuft sich auf  —  0,00 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  0,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf  —  395 v. H.

Grundsteuer B auf  —  465 v. H.

Gewerbesteuer auf  —  405 v. H.

§ 6 Beiträge

Die Beitragssätze für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

1.

Beitrag zur Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha 150,00 EUR

2.

Beitrag für die Dränagenunterhaltung pro ha Weinbergsfläche 120,00 EUR

3.

Tourismusbeitrag gemäß § 4 der Tourismusbeitragssatzung 9,0 v. H.

4.

Gästebeitrag je Person und Aufenthaltstag gem. § 5 Abs. 2 der Gästebeitragssatzung 1,00 EUR (einschl. 7 % USt )

5.

Pauschaler Gästebeitrag

gem. § 5 Abs. 3 der Gästebeitragssatzung jährlich 23,00 EUR (einschl. 7 % USt )

§ 7 Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des

Eigenkapitals zum 31.12.2022  —  38.215.279,98 EUR

Voraussichtlicher Stand des

Eigenkapitals zum 31.12.2023  —  38.932.249,98 EUR

Voraussichtlicher Stand des

Eigenkapitals zum 31.12.2024  —  39.372.816,98 EUR

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 100.000,00 EUR überschritten sind.

§ 9 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 500.000 EUR sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt nicht vor.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Edenkoben, 05.06.2024
Ludwig Lintz, Stadtbürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplanes der Stadt Edenkoben für das Haushaltsjahr 2024

1.

Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 24. April 2024 beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde am 2. Mai 2024 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pf. gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 5. Juni 2024, AZ.: 12/901-11 Bedenken wegen Rechtsverletzung entsprechend § 97 GemO nicht geltend gemacht.

2.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO i.V. mit § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom Montag, 17. Juni 2024 bis einschließlich Dienstag, 25. Juni 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 129, öffentlich aus. Der Fachbereich Finanzen bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Kevin Damian, 06323 959-141 oder marco.henrich@vg-edenkoben.de einsehbar unter vg-edenkoben.de/service/oeffentliche-bekanntmachungen/offenlage/ oder über QR Code

3.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.